Pfeildiagramm ≠ Testament

§ 2247 I BGB lautet: «Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.». Das OLG Frankfurt/Main hatte zu entscheiden, ob ein Pfeildiagramm diesem Maßstab gerecht werden kann. Antwort: Nein, denn die Echtheit von Pfeilverbindungen ist nicht prüfbar. Auch der Übereilungsschutz der Eigenhändigkeit ist bei einem Diagramm nicht gegeben. Erfahren Sie mehr über Praxisbeispiele zweifelhafter Formulierungen.

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Ein neues Testament: darf die Ex-Frau Einsicht verlangen?

Vor vielen Jahren hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament erstellt. Beide Ehepartner setzten sich darin gegenseitig als alleinige Erben ein. Im Falle eines Todes sollte der Partner alles erben. Einige Jahre später folgte die Scheidung. Der Ehem

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Rücknahme des Testaments Möglichkeiten und Folgen

Das Verfassen des letzten Willens ist eine sehr emotionale und mit vielen Überlegungen verbundene Angelegenheit. Das Testament kann notariell aufgesetzt oder handschriftlich verfasst werden. Möchte ein Erblasser seinen letzten Willen ändern und von der Rü

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Testament für Alleinerziehende Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Harburg

Das Erbrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Wenn alleinerziehende Elternteile sterben, geht der Besitz grundsätzlich auf die Kinder über. Doch Alleinerziehende sollten dringend ein eigenes Testament erstellen, um eine geordnete Eigentumsübertragung zu e

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Der letzte Wille: Schriftliche Aufsetzung sichert die gewünschte Erbfolge

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, bei dem die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt die beste Entscheidung ist. Erblasser und Erben sollten beachten, dass ohne schriftliches Testament automatisch die gesetzliche Erbfolge eintritt und Lebenspart

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Wirksames Testament: Verwendung eines ungewöhnlichen Schreibpapiers spricht nicht gegen Testierwillen

Auch wenn es sich um einen Bestellblock für ein Restaurant handelt, bedeutet die Verwendung von ungewöhnlichem Schreibpapier zur Bestimmung eines Erben nicht zwangsläufig, dass keine testamentarische Absicht vorliegt. Es kann sich immer noch um ein gültig

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