Pflegebuchführungsverordnung

Die sogenannte **Pflegebuchführungsverordnung** (PBV) existiert seit 1996 auf Grundlage des elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) (PBV). Gemäß Rechtsprechung mussten stationäre Pflegeeinrichtungen erstmals zum 01.01.1997 eine Eröffnungsbilanz nebst Anlagen- und Fördernachweis nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung aufstellen, ambulante Pflegeeinrichtungen zum 01.01.1998. Die PBV definiert spezifische und verbindliche Regeln für das Rechnungswesen in sozialen Einrichtungen. Darüber hinaus enthält sie Vorschriften zur Rechnungs- und Buchführung sowie zur Kosten- und Leistungsrechnung für zugelassene Pflegeeinrichtungen.

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