Pflegesachleistungen und Pflegegeld im Kurzüberblick

Wer aufgrund einer akuten oder chronischen Erkrankung, in Folge einer Operation oder aufgrund altersbedingter Gesundheitseinschrnkungen pflegebedrftig wird, hat einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dies gilt nicht nur bei einer Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim, sondern auch bei einer Betreuung in der eigenen Wohnung. Wie die Leistungen gestaltet sind und wie hoch sie ausfallen, ist nicht nur von der Art der Pflege, sondern auch von dem Pflegegrad abhngig. Pflegesachleistungen Von Pflegesachleistungen ist immer dann dann die Rede, wenn die pflegebedrftige Person durch einen ambulanten Pflegedienst betreut wird. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst, ohne dass ein Geldbetrag auf das Konto des Pflegebedrftigen fliet. Die Art und Hhe der Pflegesachleistung orientiert sich an dem tatschlichen Bedarf, wobei es jedoch eine je nach Pflegegrad unterschiedliche monatliche Kostenobergrenze gibt. Da diese Gelder zweckgebunden sind, knnen sie nicht ganz oder teilweise an den Pflegebedrftigen ausgezahlt werden, falls der mgliche Hchstbetrag durch den Pflegedienst nicht ausgeschpft wird. Pflegegeld Wenn eine Person, die einen Pflegegrad zuerkannt bekommen hat, nicht von einem Pflegedienst, sondern von einem Angehrigen oder einer anderen Privatperson betreut wird, hat sie Anspruch auf Pflegegeld, dessen Hhe ebenfalls von dem jeweiligen Pflegegrad abhngig ist. Das Pflegegeld liegt zwar deutlich unter den Kosten, die im Fall von Pflegesachleistungen von der Pflegekasse bernommen werden, ist aber im Gegensatz zu diesen nicht zweckgebunden, so dass der Pflegebedrftige frei darber verfgen kann. Er kann es beispielsweise auch dazu verwenden, damit eine 24h-Pflege aus Polen oder einem anderen osteuropischen Land zu finanzieren, wie unter http://www.24-stunden-pflege.net/ nher erlutert wird. Beide Leistungen knnen auch kombiniert werden, wobei allerdings das Pflegegeld entsprechend der tatschlich in Anspruch genommenen Pflegesachleistung prozentual gekrzt wird. << zurck

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