Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken auf dem Campus beschlossen

Die Berliner Hochschulen sind angesichts von Höchstwerten bei den Neuinfektionen im Land Berlin und wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus besorgt, sehen sich aber im Lehr- und Forschungsbetrieb sowie in der Verwaltung gut auf die Entwicklung in den weiteren Wochen des auslaufenden Wintersemesters 2021/2022 vorbereitet. Auf Vorschlag der Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour sprachen sich die in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) zusammengeschlossenen Hochschulen dafür aus, dass zum besseren Schutz vor Infektionen auf dem Campus aller Hochschulen in der Regel FFP2-Masken getragen werden. Dies hat der Berliner Senat am gestrigen Dienstag beschlossen. An der TU Berlin gilt zudem: FFP2-Maskenpflicht auch bei Prüfungen. Die TU Berlin wird in Kürze informieren. Weiterführende Information Die Pressemitteilung der LKRP

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Maskenpflicht in der Praxis (ab 01.10.22)

Neue RegelungVom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt: Für den Bereich Physiotherapie ist die neue Tragepflicht von FFP2-Masken von Patienten und Besuchern von Bedeutung.  Danach dürfen ab dem 01. Oktober Praxen der so genannten sonstigen humanmed

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Corona-Regeln gelten an der TU Berlin weiter

Bis einschließlich 31. März 2022 gelten an der TU Berlin die aktuellen Corona-Regelungen weiter. Dazu zählen insbesondere erweiterte Pflicht zum Angebot der Arbeit im Homeoffice, die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf

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Aktuelle Information zur Testpflicht für Besucher!

Besucher des Krankenhauses müssen ab sofort keinen Nachweis über eine negative Corona-Testung beim Betreten des Krankenhauses mehr erbringen. Eine eigenverantwortliche Selbsttestung ist nach wie vor für Besucher festgeschrieben. Die Pflicht zum Tragen ein

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Corona-update 23.12.2022

Liebe Besucherinnen und Besucher, mit dem heutigen Tag entfällt die Testpflicht zum Besuch Ihrer Angehörigen im Krankenhaus. Sie müssen ab sofort keinen negativen Test mehr vorweisen, bevor Sie Ihre Angehörigen im Krankenhaus besuchen können. Die Pflicht

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