PIMA Erfurt erfindet neuen Grenzwert für die Annahme des regelmäßigen Konsums von Cannabis ein: 67,8 ng / ml THC COOH oder mehr. PIMA Erfurt also bitte meiden.

Wenn man jeden Tag sogenannte "fachrztlichen Gutachten" zur Konsummusteranalyse auf dem Tisch hat, dann wundert sich ber gar nichts mehr. Normalerweise ist eigentlich immer der TV Sd ganz weit vorne, wenn es darum geht, die teilweise unterirdische Qualitt der Begutachtung noch realsatirisch Richtung Erdmittelpunkt zu verlegen. Da gibt es keine Berhrungsngste mit noch so groem Unfug. Jedenfalls ich habe mich nicht gewundert, dass gerade der TV Sd einen Staudamm berprft und fr sicher befunden hat, der dann natrlich gebrochen ist. Ich war im Sommer im Allgu und bin per Seilbahn auf einen Berg gefahren. Da stand auch geschrieben, der TV Sd htte das inspiziert und bei mir setzte spontan ein sehr ungutes Gefhl ein. Und das ist kein Witz. Diese Woche fhrt aber die PIMA Erfurt den Wochensieg ein. Herzlichen Glckwunsch dazu! Im Gutachten heit es: "Nach neuesten wissenschaftlichen Studienergebnissen (hrt hrt!) ist bereits bei einem THC COOH-Wert von > 67,8 ng/ml THC COOH von einem regelmigen Konsum auszugehen. Auch bei oraler Aufnahme." Der Mandant hatte 120 ng/ml THC COOH im Blut. Direkt bei der Verkehrskontrolle wurde ihm das Blut abgenommen. Natrlich werden die Studien nicht genannt. Und bis dato dachte ich eigentlich, dass 150 ng/ml THC COOH die Grenze sei zum regelmigen Konsum. Sagt doch auch der gute Herr Daldrup in der Zeitschrift Blutalkohol Nummer 37 auf S. 39: "Somit kann bei Blutproben, die nur wenige Stunden nach dem letzten Konsum abgenommen wurden, ab einer THC-COOH-Konzentration von 150 ng/ml ein regelmiger Konsum als gesichert angesehen werden. Wird die Blutprobe dagegen aufgrund der Aufforderung durch die Straenverkehrsbehrde entnommen, so ist von regelmigem Konsum auszugehen, sobald eine Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut nachgewiesen wird. Bei der Festlegung des Grenzwertes von 75 ng/ml wurde die Halbwertszeit dieses Metaboliten bercksichtigt und die Tatsache, dass die Betroffenen bis zu 8 Tage nach Aufforderung durch die Straenverkehrsbehrde Zeit haben, sich einer Blutentnahme zu unterziehen. Whrend dieser Zeit htten sie die Mglichkeit, ganz auf den Konsum von Cannabis zu verzichten. Legt man die Halbwertszeit von rund 6 Tagen von THC-COOH zugrunde, so reichen bereits weniger als 3 Tage aus, bis die Konzentration von beispielsweise 100 ng/ml auf 75 ng/ml abfllt." Realistisch betrachtet (mit wissenschaftlichen Restverstand gedacht und einigermaen normaler Flexibilitt in der Birne) lsst sich ein Wert von 150 ng/ml THC COOH auch bei einem Einmalkonsum erreichen. Warum? Weil bei den alten Studien, bei denen die heute zugrunde gelegten Werte ermittelt wurden, 17 mg und 34 mg THC verabreicht wurden und eine Durchschnittsjoint heute bis zu 20 x soviel enthlt, da das Cannabis seit diesen Studien sehr viel strker geworden ist. Aber davon will die PIMA Erfurt nichts wissen. Und deshalb gibt es von meiner Seite eine klare Warnung vor dem Laden. Die Expertise dort scheint unterirdisch zu sein. Also: Woanders probieren. Nicht beim TV Sd, bitte. // // Demgegenber ist etwa das Universittsklinikum Giessen und Marburg folgender Auffassung: // Die Meinung, dass 150 ng/ml THC COOH die Grenze zum regelmigen Konsum darstellt, ist die richtige. Wenn es verschiedene Studienergebnisse zu einer Frage gibt ("Ab welchem THC COOH Wert liegt ein regelmiger Konsum vor?"), dann muss man die unterschiedlichen Ergebnisse in einer Metastudie wissenschaftlich korrekt gegeneinander abgrenzen. Mir ist keine Gutachterstelle bekannt, die so arbeitet. Das bedeutet, man macht eine (Meta-)Studie, wo alle Studienerkenntnisse zu der speziellen Frage zusammengefasst werden. Das lernt jeder Student im 1. Semester. Und wenn es dann die "weiteste" dieser Studien (150 ng/ml im Vergleich zu der 67,8 ng/ml THC COOH) nicht entkrftet werden kann, dann gilt der dort gefundene weite Wert als Grenze fr das besagte Konsummuster. So arbeitet man wissenschaftlich redlich. Ist eigentlich einfach. Aber halten tut sich fast niemand daran. In dem Rechtsgebiet des Fahrerlaubnisrechts im Zusammenhang mit Drogen und v.a. mit Cannabis macht jeder, was er fr richtig hlt. Interessant wird es dann, wenn ein Mandant mit etwa 70 ng/ml THC COOH einrumt, der Konsum sei gelegentlich. Dann wirkt sich der selektive Umgang mit den Studienergebnissen oft so aus, dass dem Mandanten bei der MPU vorgeworfen wird, seine Konsumangabe (=gelegentlicher Konsum von Cannabis) passe nicht zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen (=angeblich regelmiger Konsum"). Darauf folgert dann die Gutachterstelle einen Versto gegen die Hypothese 0 der Begutachtungskriterien fr Kraftfahreignung, welche besagt, dass die Aussagen des Mandanten zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen passen muss. Passen diese nicht zusammen, ist das Ergebnis eine negative MPU. Dass dieser Fehler nur durch den unredlichen Umgang mit verschiedenen Studien provoziert worden ist, ist nicht ganz die feine englische Art. Es handelt sich hierbei um einen sehr hufigen Methodikfehler in MPU Gutachten. Wenn man MPU Gutachten auf Fehler korrigiert, muss man also immer schauen, welche Studien es zu dem dort abgefragten Thema so gibt.

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