Hier mein Text, den ich zum Thema „LGBT“ für die Piratenfraktion Saarland geschrieben habe man kann es schon irgendwie als „Nachlass“ bezeichnenoder als „Erbe“. Die anderen Themen findet Ihr übrigens auch schön zusammengefasst auf der Homepage der Piratenfraktion Saarland. Man soll ja auch wissen, was wir so getan haben Die Piratenpartei steht für »Diversity«, für die Vielfalt von Beziehungsmodellen und die uneingeschränkte Gleichberechtigung. Wir sind strikt gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Identität und für die freie Selbstbestimmung. Jeder Mensch muss sich frei für den selbst gewählten Lebensentwurf und für die individuell von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Unseren ersten Antrag zum Thema Gleichstellung Homosexueller haben wir Mitte März 2013 eingebracht. Antrag (PDF) Plenarprotokoll (PDF) Denn am 01.03.2013 hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommenssteuerrecht beschlossen. Wir leben in einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft, in der es völlig normal ist, dass Menschen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingehen. Es gibt keinen sachlichen Grund, homosexuelle Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe zwischen Frau und Mann zu benachteiligen. Es ist dringend notwendig, dass klar gegen jegliche Form der Diskriminierung von gleichgeschlechtlich Liebenden vorgegangen wird, damit diese ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können, frei von rechtlichen Benachteiligungen und Diskriminierungen. Seit der Änderung vom 13.04.2011 in Art. 12 Abs. 3 der Verfassung des Saarlandes ist in dieser verankert, dass Schwule und Lesben vor Diskriminierung geschützt werden müssen. Aus diesem Grund gehörte die Forderung, weiterhin alle bundesrechtlichen und landesrechtlichen Regelungen auf eine Benachteiligung oder Diskriminierung Homosexueller zu überprüfen und diese Benachteiligungen zu beseitigen zu einer unserer Hauptforderungen. Zusätzlich forderten wir eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines vollen Adoptionsrechts für homosexuelle Paare. Dieser erste Antrag wurde mehrheitlich in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Zugestimmt haben alle Landtagsfraktionen, ein Abgeordneter von der CDU-Landtagsfraktion hat dagegen gestimmt. Am 12.02.2015 schlossen wir uns einem Antrag an, bei dem es um die Bekämpfung von Gewalttaten gegen Schwule und Lesben im Saarland ging. Eine Anlaufstelle bei der Polizei sollte geschaffen werden mit Ansprechpartnern, die zur Unterstützung und Beratung der Opfer von homophoben Straftaten bereitstehen. Hessen und Berlin haben zum Beispiel bereits einen solchen Ansprechpartner. CDU und SPD stellten einen eigenen Antrag, der nicht nur die Anlaufstelle bei der Polizei beinhaltet, sondern auch die Schaffung und Stärkung eines Netzwerkes, das Beratungen anbietet. Der Antrag der Oppositionsfraktionen wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt die Koalitionsfraktionen. Der Antrag von CDU und SPD wurde einstimmig angenommen. Zugestimmt haben alle Landtagsfraktionen. Der Landtag des Saarlandes benannte den LSVD Saar als Ansprechpartner für Opfer bei homophoben Straftaten. Wieder einmal hat ein Antrag der Oppositionsfraktionen etwas Wichtiges angestoßen in Richtung Gleichstellung und vor allem in Richtung Beseitigung von Diskriminierungen. Antrag (PDF) Plenarprotokoll (PDF) Aber das ging uns noch nicht weit genug. Ende Mai 2015 hat Irland per Volksentscheid den Weg für gleichgeschlechtliche Ehen geebnet. Seitdem ist die Diskussion über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare auch in Deutschland wieder aktueller denn je. Ein guter Zeitpunkt, um sich dafür einzusetzen, dass gegen jegliche Form der Diskriminierung von gleichgeschlechtlich Liebenden vorgegangen wird, damit diese ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können, frei von rechtlichen Benachteiligungen und Diskriminierungen. Mit der Aufnahme des Merkmals der „sexuellen Identität“ wurde 2011 ein Diskriminierungsverbot von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen in der saarländischen Verfassung verankert. Somit hat das Saarland bereits konkrete Schritte in die richtige Richtung unternommen. Was fehlt ist die gleiche Ergänzung auf Bundesebene und wir forderten in unserem im Juni 2015 eingereichten Antrag eine Verankerung des Diskriminierungsverbotes von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen auch in Artikel 3 des Grundgesetzes zu erwirken. Denn auch der LSVD startete die „Aktion Grundgesetz“ und forderten genau das Gleiche: Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Quelle: LSVD Saar Unser entsprechender Antrag wurde in der Plenarsitzung am 17. Juni 2015 einstimmig, mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen angenommen. Antrag Plenarprotokoll Unser letzter Antrag, der sich gezielt gegen Diskriminierung richtete, war zum Thema Blutspende und wir wollten mit ihm erreichen, dass sich die Landesregierung für die Aufhebung des generellen Ausschlusses homo- und bisexueller Männer von der Blutspende einsetzt. Neben der Abschaffung dieser völlig unbegründeten Diskriminierung und des Generalverdachts gibt es noch einen anderen Grund, diesen Ausschluss aufzuheben. Deutschland weit herrscht nämlich immer wieder ein Mangel an Blutkonserven und dem Saarland droht aufgrund des raschen demographischen Wandels schon bald eine kritische Verschärfung der Blutversorgung. Egal wie knapp der Vorrat an Blutkonserven ist: Homosexuelle und bisexuelle Männer müssen immer wieder feststellen, dass sie aufgrund der „Rückstellkriterien für Risikogruppen“ (zur dieser Risikogruppe gehören z.B. Prostituierte, Gefängnisinsassen, Drogenabhängige usw.) von der Spende ausgeschlossen werden. Dieser generelle Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern hat ein hohes Diskriminierungspotenzial, denn sinnvoller als ein genereller Ausschluss ist eine persönliche Befragung über das individuelle Sexualverhalten. Denn das Infektionsrisiko bemisst sich danach, ob die Sexualpraktiken „safe“ oder „unsafe“ sind – sprich: Ob jemand nur geschützten Geschlechtesverkehr hat, oder ob er monogam in einer festen Beziehung lebt oder ob er ungeschützten Verkehr mit wechselnden Sexualpartnern hat. Um die Diskriminierung weiter abzubauen forderten wir, dass sich die Landesregierung weiterhin dafür einsetzt, dass die bestehende Blutspenderegelung, wonach Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), grundsätzlich von einer Blutspende ausgeschlossen sind, aufgehoben wird. Des Weiteren wollen wir, dass Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, nicht von der Blutspende ausgeschlossen werden, wenn sie nur „safe“ mit anderen Männern verkehrt haben oder wie schon erwähnt in einer monogamen Partnerschaft leben. Und zum Schluss geht es darum, dass homosexuelle Männer nicht weiter unter Generalverdacht gestellt werden und eine diskriminierungsfreie Regelung geschaffen wird, bei der in den verwendeten Fragebögen statt der sexuellen Orientierung das Risikoverhalten bei Spenden abgefragt wird und gegebenenfalls zum Ausschluss führt. Der Antrag wurde einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen des Landtags angenommen und sorgte für Schlagzeilen. Queer.de, der Saarländische Rundfunk und auch der LSVD Saar berichteten über den von uns eingebrachten Antrag, den dann alle Landtagsfraktionen mitgetragen haben. Über Social Media bekamen wir entsprechend viel Feedback von Leuten, die von der Ausschlussregelung gar nichts wussten. Ein halbes Jahr später hat das Saarland bei der Gesundheitsministerkonferenz einen Antrag eingebracht, der die Ausschlusskriterien bei der Blutspende neu regeln soll. Wir haben uns im letzten Sozialausschuss erkundigt, wie es nun aktuell mit dem Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer in Deutschland aussieht, aber bisher ist keine Änderung in Sicht, auch wenn diese des öfteren in Aussicht gestellt wurde. Was haben wir sonst noch für die uneingeschränkte Gleichstellung und Beseitigung von Diskriminierung getan? Jasmin war auf fast jeder Podiumsdiskussion des LSVD im Rahmen des CSD SaarLorLux – ausser im Jahr der Bundestagswahl, in dem unser Kandidat an der Podiumsdiskussion teilnahm – und diskutierte mit anderen Politikerinnen und Politikern aus dem Bundes- und Landtag über Themen wie zum Beispiel Bildungspolitik und Lehrpläne, Migration, Asyl, Ehe für Alle, Gleichstellung und Wahlprogramme. Anträge & Gesetzentwürfe 14.03.2013 Gleichstellung Homosexueller – Diskriminierung endlich beenden (Initiative: Piraten) (PDF) 12.03.2015 Gewalttaten gegen Schwule und Lesben im Saarland bekämpfen – Anlaufstelle bei der Polizei schaffen (mitgetragen) (PDF) 10.06.2015 Diskriminierung aufgrund sexueller Identität verhindern – Gleichheitsartikel im Grundgesetz ergänzen (Initiative: Piraten) (PDF) 15.09.2016 Gesetz zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (Regierung) (PDF) 14.01.2016 Generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende aufheben (Initiative: Piraten) (PDF) Reaktionen (Presse & Verbände) 08.04.2015 Landtag des Saarlandes benennt LSVD Saar als Ansprechpartner für Opfer bei homophoben Straftaten 20.01.2016 Saarland: Landtag einstimmig gegen Blutspendeverbot für Schwule und Bi-Männer 21.01.2016 LSVD erfreut über einstimmigen Landtagsbeschluss zur Blutspende 28.06.2016 Dürfen Homosexuelle künftig Blut spenden? 29.06.2016 Monika Bachmann zur Gesundheitsministerkonferenz
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