Plötzlich Spekulant. Wenn das Finanzamt kassiert

Die Folgen der Trennung und Scheidung sind erledigt. EinEhegatte hat die Immobilie (meist mit den Kindern) bernommen und den anderen ausgezahlt. Der Zugewinn ist geklrt. Und pltzlich will das Finanzamt nach Jahren Geld. // Das kann doch nicht wahr sein. Ich soll mit dem Familienheim spekuliert haben und Spekulationssteuer bezahlen? Die spinnen doch... Leider manchmal nicht. Der Grund steht in 23 EStG. Nach dieser Vorschrift werden Veruerungsgewinne besteuert, wenndie Immobilie vor Ablauf von 10 Jahren nach Erwerb veruert wird. Mageblichsind Eintragung ins Grundbuch und Abschluss des notariellen bertragungsvertrages. Erfolgt vor Ablauf der Frist eine bertragung (auch des Miteigentumsanteiles), vergleicht das Finanzamt (das den Notarvertrag automatisch erhalten hat) den Veruerungserls mit dem Anschaffungspreis. Wurde mehr erlst, was aufgrund steigender Immobilienpreise fast immer der Fall ist, muss die Differenz (ggf. ausgabenbereinigt) als Einkommen versteuert werden. Und das kann richtig teuer werden. Als Veruerung gelten nicht nur ein Verkauf an Dritte, sondern auch die berlassung an den (ehemaligen) Ehegatten, an Kinder und sogar die Teilungsversteigerung. Das Finanzamt greift aber dann nicht zu, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Veruerung oder zumindest im Jahr der Veruerung und den beiden Jahren davor zu Wohnzwecken genutzt wurde. Und zwar vom Veruerer! Genau da liegt das Problem. Oft zieht ein Ehegatte im Zuge der Trennung aus und die Verhandlungen ziehen sich hin. Werden sich die Ehegatten nicht vor Jahreswechsel einig, wirds teuer. Zwar kann man die angefallene Spekulationssteuerim Zugewinngeltend machen. Der ist, bis das Jahr der Veruerung veranlagt wird und die bse berraschung eintritt, aber meist erledigt. Deshalb sollte die Frage der Spekulationssteuer unbedingt geregelt werden, bevor ein Ehegatte auszieht. Sptestens, wenn der Ausgleich des Zugewinns ansteht, muss Klarheit geschaffen werden.

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