Position zur Sicherheit in der Bewährungshilfe Schleswig-Holstein

Das Thema Sicherheit im Arbeitskontext der Bewhrungshilfe wurde in den vergangenen Jahren immer wieder innerhalb der Bewhrungshilfe sowie in der Fachffentlichkeit punktuell beleuchtet und errtert. Leider geschah dies allerdings oftmals in Folge von teils schwerwiegenden Sicherheitsvorfllen und bergriffen zum Nachteil von Bewhrungshelferinnen und Bewhrungshelfern. Auch zuletzt wurden durch die mediale ffentlichkeit in Bayern sowie Vorflle im Land Schleswig-Holstein wieder Diskussionsprozesse ber die Sicherheit im Berufsalltag der Bewhrungshelferinnen und helfer angestoen. Dabei wurde deutlich, dass die Bewhrungshilfen in Schleswig-Holstein ber kein Sicherheitskonzept und nur rudimentre Ausstattung zur Erhhung des Sicherheitsempfindens sowie einer Alarmierung in Notsituationen verfgen. Ein solches Sicherheitskonzept muss nach unserer Auffassung grundlegend die Ablufe und Alarmierungs- bzw. Meldewege in und nach Sicherheitsnotfllen definieren, welche mit entsprechend im Konzept zu benennender Sachausstattung ermglicht werden mssen. Dabei scheint es aus Praktikabilittsgrnden von Vorteil, ein Grundkonstrukt zu definieren, auf dessen Grundlage in den einzelnen Dienststellen im Land individuelle Ablufe definiert werden sollten. Die infrastrukturelle und personelle Ausstattung der Dienststellen der Bewhrungshilfen variieren teils sehr stark voneinander, sodass eine allgemeingltige Regelung im Detail nicht umsetzbar erscheint. Ein grundlegendes Sicherheitskonzept sollte unter anderem in Abgrenzung zur Arbeitssicherheit eine Definition von Sicherheitsvorfllen (bspw. Brand, Bombendrohung, verbale oder krperliche bergriffigkeit eines Probanden), eine darauf angepasste Alarmierungs- und Meldekette sowie ein Leitfaden fr das Handeln der betroffenen und anwesenden Kolleginnen und Kollegen beinhalten. Des Weiteren sollte im Nachgang eines Vorfalls ein genormtes Untersttzungsangebot fr betroffene Kolleginnen und Kollegen unter Beteiligung der Verwaltungen, Personalrte und ggfs. Beratungsstellen definiert werden. Die Zustndigkeiten und Ansprechbarkeiten bei mglichen Strafantrgen gegen bergriffige Probanden sowie die Ablufe bei mglichen Hausverboten sollten innerhalb der Verwaltungen geklrt und festgeschrieben seien. Die Mglichkeit einer fortlaufenden Auskunftssperre der Meldedaten fr Bewhrungshelferinnen und helfer sollte durch die Landgerichtsverwaltungen sichergestellt werden. Die Sachausstattung der Bewhrungshilfen sollte grundstzlich fortlaufend auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit geprft werden. Dabei spielen aus unserer Sicht unter anderem die Raumausstattung in den Dienststellen (adquate Gesprchssituation und Fluchtmglichkeit, gesonderte Besprechungsrume, separater Wartebereich) und ein geordnetes Besuchermanagement eine wichtige Rolle. Zudem sind eine Videoklingelanlage zwecks eines kontrollierten Zugangs von Besuchern in den Dienststellen sowie ein Notrufsystem zur Alarmierung von Kolleginnen und Kollegen und ggfs. externen Notrufempfngern als grundlegend zu erachten. Fr die mobile Alarmierung im Rahmen von Hausbesuchen oder Auenterminen bedarf es zudem eines bei einem Sicherheitsdienstleister aufgeschalteten mobilen Notrufsystems mit Ortungsfunktion per GPS und der Mglichkeit einer genauen Ortsangabe des Termins. Dabei sollte sowohl eine Direktalarmierung, als auch eine Zeitablaufs-Alarmierung mglich sein. Auf die Erfahrungswerte aus anderen Bundeslndern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen sollte aufzubauen sein. Fr die Erhhung eines Sicherheitsempfindens und die zeitnahe Untersttzung im Bedarfsfall sollten aus unserer Sicht regelmige Abstimmungen mit den rtlich zustndigen Stellen der Justizwachtmeisterei sowie Polizeidienststellen zur Koordinierung der Ablufe und Zugangsmglichkeiten zu den Dienststellen geben. Regelmige Sicherheitsbegehungen und fortbildungen knnten beispielsweise durch die entsprechenden Fachkrfte der Justizwachtmeisterei in Anspruch genommen werden. Neben den bestehenden Deeskalationsfortbildungen sollten hierzu auch wiederkehrende Selbstverteidigungsfortbildungen zhlen. Zur weiteren Beleuchtung und Ergrndung des Themenkomplexes Sicherheit in der Bewhrungshilfe scheint aus unserer Sicht eine systematische und einheitliche Erfassung sicherheitsrelevanter Vorflle im Land zwingend erforderlich. Hierzu sollten unterschiedliche Kategorien von Vorfllen definiert und erhoben werden, um mgliche subjektive Parameter des Erlebens am besten objektiveren zu knnen. Ultimativ sollte die Festschreibung, dass ein Sicherheitskonzept fr die Einrichtungen der Bewhrungshilfe zu erstellen ist, in den Standards der Leistungserbringung in der Bewhrungshilfe normiert werden. Des Weiteren sollte in den Standards ebenfalls die Beachtung sicherheitsrelevanter Aspekte in der Fallverteilung innerhalb der Bewhrungshilfe, wie auch Kriterien fr eine Beendigung der Betreuungsarbeit aus Sicherheitsgrnden festgeschrieben werden. Als Landesarbeitsgemeinschaft der Bewhrungshelferinnen und Bewhrungshelfer in Schleswig-Holstein begren wir, dass es in den einzelnen Landgerichtsbezirken erste Initiativen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten unter Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen gibt. Gleichwohl fordern wir hier eine rasche Vorgehensweise sowie eine stabile Finanzierung der Sach- und Fortbildungsausstattung der bentigten Mittel. Fr den weiteren Diskurs stehen wir Ihnen als LAG sehr gerne zur Verfgung. Mit freundlichen Gren Jan Gckritz Landessprecher der LAG Schleswig-Holstein

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Stammdaten / Meldungen 2017

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Stammdaten / Meldungen 2018

Von folgenden Landesverbänden haben wir bereits Stammdaten für 2018 erhalten. Vereinswechsel, Start- und Leichtathletikgemeinschaften sind bereits hinterlegt. Online Meldungen sind ab sofort für Vereine aus diesen Landesverbänden möglich: Niedersachsen (

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23. ZSVA Hygiene-Forum in Damp

Unsere beiden Mitarbeiter Christian Leppert und Mario Lesch (v. l. n. r. im Bild) nahmen Ende Oktober am 23. ZSVA Hygiene-Forum in Damp in Schleswig-Holstein teil.   Auch in diesem Jahr ging es wieder um interessante Themen. Wie die Automatisierung u

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Stammdaten / Meldungen 2021

Von folgenden Landesverbänden haben wir bereits Stammdaten für 2021 erhalten. Vereinswechsel, Start- und Leichtathletikgemeinschaften sind bereits hinterlegt. Online Meldungen sind ab sofort für Vereine aus diesen Landesverbänden möglich: Thüringen (28.1

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Stammdaten / Meldungen 2019

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