Positionierung von bith e.V. zum Thüringer Gesetz zum Erlass und der Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

(Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU / Drucksache 7/9426) Grundsätzlich ist die mit dem Gesetz intendierte Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts zu begrüßen. Aus Sicht des Vereins Barrierefrei in Thüringen e.V. (bith e.V.) ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum an keiner Stelle auf die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen Bezug genommen wird. Das erklärte Ziel des Gesetzentwurfes ist es (gem. Artikel 1, § 1 Absatz 2 des Gesetzentwurfs), Hindernisse und Erschwernisse für die Aufnahme und Ausübung bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements abzubauen. Offenbar sind dabei aber die vielen Menschen mit Behinderung nicht hinreichend im Blick, die sich bürgerschaftlich oder ehrenamtlich engagieren möchten und hierfür besonderer Unterstützung bedürfen. Denn: Im Gesetzentwurf finden sich hierfür keine Regelungen. Die Vorschriften des § 5 sind viel zu allgemein und unverbindlich gehalten. Aus unserer Sicht verlangt auch die Zielsetzung des ThürGIG gemäß § 1 eine explizite Berücksichtigung und Förderung, wenn eine Benachteiligung im Sinne des § 4 ThürGIG vermieden werden soll. Insoweit schlagen wir vor, § 5 so zu ergänzen, dass für ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Menschen mit Behinderungen die Förderung zusätzlicher bzw. besonderer Unterstützungsleistungen möglich wird. Dazu zählen zum Beispiel Assistenzen für die Wegebegleitung, für Fahrdienste, für Assistenzen bei der Kommunikation (u. a. Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschende), für die Begleitung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung etc.

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung der Thüringer Bauordnung - ThürBO

Eberhard Tölke, Mitglied bei bith e.V. und Sachverständiger für Barrierefreies Bauen hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung der Thüringer Bauordnung - ThürBO - Drucksache 7/9641 vom 05.03.2024 verfasst. Sie is

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bith e. V. stellt neuen barrierefreien Flyer vor

bith e.V. hat einen neuen Vereinsflyer. Dabei wurde Wert auf weitreichende Barrierefreiheit gelegt. In der gedruckten Fassung wird auch in Brailleschrift auf einen QR-Code hingewiesen. Dieser führt dann auf die bith-Webseite. Die pdf-Version finden Si

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2. Änderung der Landesbauordnung NRW 2018 zum 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 wird das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft treten. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden. Das Gesetz erfährt u.a. wesentliche Neuerungen in folgenden Bereichen: 1. Abstandsfl

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Bundestag: Verschärfung des Disziplinarrechts für Beamte und Soldaten verkündet

Berlin. Als besonderes Weihnachtsgeschenk für Bundesbeamte und Soldaten wurden am 22. Dezember 2023 die angekündigten Verschärfungen des Disziplinarrechts im Kampf gegen rechts der Ampel-Regierung verkündet. Für die Bundesbeamten gilt das Gesetz zur Bes

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Änderung der Landesbauordnung

Zum 1. Januar 2024 tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden. Beispielsweise werden bei den Abstandsflächen Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien,

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