Rede von Patrick Schenk zur besetzten Liegenschaft In der Au 14-16 (Plenarsitzung 11.05.2023)

Rede des Stadtverordneten Patrick Schenk zu Antrag NR 623 der AfD („Besetzte Liegenschaft In der Au 14-16 Endlich die Identität der meldepflichtigen Personen feststellen) Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Das Thema Au beschäftigt dieses Haus viele Jahre. Jetzt war eine Zeit lang Ruhe, ich habe mir das einmal angesehen. Ich glaube, 2019 haben wir das letzte Mal intensiver darüber gesprochen. Da dachte meine Fraktion, es ist doch wieder einmal Zeit, diese insgesamt 15.000 Quadratmeter große Liegenschaft in Erinnerung zu rufen. Was die AfD‑Fraktion mit dem Antrag NR 623 fordert, ist im Grunde genommen nichts anderes als das, was uns der Magistrat selbst in Beantwortung einer Frage von uns an die Hand gegeben hat, nämlich von dem Recht Gebrauch zu machen, das Bundesmeldegesetz umzusetzen. Das Bundesmeldegesetz ist sehr eindeutig, das sagt nämlich im § 17, wer irgendwo wohnt danke, Herr Kollege Schulz, danke -, muss sich melden beziehungsweise, wenn er wegzieht, abmelden. So einfach ist das, und wer dem zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit Kollege Schulz korrigiere mich -, nach § 54 Absatz 2 und kann dann dementsprechend belangt werden. Das ist Recht und Gesetz. Da du mich schon so dankenswerterweise korrigiert beziehungsweise in die richtige Bahn gelenkt hast, darf ich dich auch aus dem letzten PerSiDi-Ausschuss zitieren, da hast du einen Rechtsbegriff genannt, den finde ich ganz hervorragend, weil er gleichzeitig alles und doch nichts aussagt. Du sprachst von der „fehlenden Normstabilisierung“. Das ist ein wunderbarer Begriff und genau das findet hier statt, das heißt, die Stadt Frankfurt am Main hat ein Recht, das sie nicht anwendet. Sie kann das tun, muss es aber nicht. Ich habe jetzt einmal in der Vergangenheit ein bisschen die Wortprotokolle bemüht und es war hochinteressant, insbesondere wenn man das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen zu diesem unserem Antrag betrachtet. Ich kann der CDU‑Fraktion nicht ersparen, ihren damaligen rechtspolitischen Sprecher zu zitieren, nämlich aus der Stadtverordnetensitzung vom 23.08.2018. Da fasste Herr Dr. Schmitt das sehr richtig zusammen, indem er nämlich sagte, weil wir diese Liegenschaft ungenutzt dort liegen lassen in einer schwierigen Zeit und jetzt zitiere ich aus seiner Rede -: „Wir müssen uns doch auch einmal ganz ehrlich fragen, welches Signal wir als Stadtverordnete damit in die Bürgerschaft senden. Wie glaubhaft sind unsere Appelle an Bürgerinnen und Bürger, keinen Müll vor die Tür zu werfen oder am Mainufer zu hinterlassen, wenn wir gleichzeitig Rechtsverstöße in dieser eklatanten Weise dulden oder vor ihnen die Augen schließen.“ Es gab damals Applaus von der CDU‑Fraktion.                               (Beifall) Fortfahrend: „Wie glaubhaft sind unsere Appelle an die ABG‑Holding“ eben war sie wieder Thema -, „sie solle doch bitte mehr sozialen Wohnraum schaffen, wenn wir selbst nicht einmal die Grundstücke der Stadt nutzen, die uns zur Verfügung stünden. Wie glaubwürdig ist unser Klagen, dass es schwer ist, Standorte für Schulen und Kindergärten zu finden, wenn wir unsere Grundstücke nicht nutzen.“ Man möchte heute hinzufügen, wir haben nun auch ein paar Menschen aus anderen Regionen hier, die im Rahmen der Flüchtlingskrise zu uns gekommen sind, auch die würden sich über Wohnraum in einer Größenordnung von 15.000 Quadratmetern freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insofern stellt sich die Frage, warum eigentlich die CDU‑Fraktion diesem Antrag nicht zustimmt. Aber auch die FDP fand deutliche Worte in der gleichen Sitzung. Der Kollege Schulz machte auf etwas aufmerksam, das ich uns heute hier auch nicht vorenthalten möchte. Ich zitiere: „Es gibt im Übrigen auch noch eine andere Komponente. Wer 34 Jahre eine Immobilie zur kostenfreien Nutzung überlässt, ohne eine irgendwie geartete Gegenleistung, der handelt gegen die Vermögensinteressen der Stadt.“ Und weiter: „Mit der Immobilie wäre viele sinnvolle, gewinnbringende Aktivitäten möglich. Bei dem jetzigen Stand kann man auch einmal über den Straftatbestand der Untreue nachdenken.“                               (Beifall) An dieser Situation hat sich nichts geändert und der Magistrat sagt, wenn ihr das wollt, könnt ihr das machen. Nun verstehe ich von der linken Seite dieses Hauses, dass sie das nicht möchte, und ich verstehe auch die Zwickmühle der FDP, die Koalitionstreue an den Tag legen muss und sagt, jetzt können wir das nicht machen. Was ich aber nicht verstehe, ist die Haltung der CDU.                               (Zurufe) Genau! Warum ihr jetzt in der Opposition sitzend einem solchen Antrag nicht zustimmt, erschließt sich nicht.                               (Zurufe) Das, lieber Kollege Görres, habe ich wohl gehört und das ist auch das Argument, was die CDU hat. Sie sagt, mit links und mit der AfD gibt es nichts, wir werden sowohl linken Anträgen als auch Anträgen der AfD nicht zustimmen. Das könnt ihr so machen. Es bietet sich aber an, auch in der Opposition irgendwie zusammenzuarbeiten, und wenn ihr das weder mit der LINKEN. von Herrn Müller noch mit der AfD von Herrn Schenk wollt, dann bleibt euch ganz am Ende nur noch Tilo Schwichtenberg.                       (Beifall, Heiterkeit) Das möchte ich euch eigentlich ersparen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!                               (Beifall)

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