Rondenbarg-Verfahren beginnen

Am heutigen Donnerstag, dem 03.12.2020, beginnt in Hamburg die Hauptverhandlung gegen fünf Teilnehmer_innen eines Aufzugs, der anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg am 07.07.17 stattfand. Den Angeklagten, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten alle minderjährig waren, wird schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall, sowie gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung. Dabei werden den Angeklagten keine eigenhändigen Taten vorgeworfen, vielmehr sollen sie laut Staatsanwaltschaft einen eigenen Tatbeitrag dadurch geliefert haben, dass sie in geschlossener Formation mitmarschiert seien, und so den eigentlichen Täter_innen ein Gefühl von Sicherheit und Stärke vermittelt haben. Dadurch unterscheidet sich dieser Fall der „Dritt-Ort-Auseinandersetzung“ gewalttätiger Fußballfans von Fällen des „Demonstrationsstrafrechts“, bei denen aus einer Ansammlung einer Vielzahl von Menschen heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, aber nicht alle Personen Gewalt anwenden oder dies unterstützen wollen. (BGH 2 StR 414/16) Insgesamt liegen in dieser Sache dem Landgericht Hamburg acht Anklagen gegen 73 Angeschuldigte vor. Eine Verurteilung könnte weitreichende Folgen für das sogenannte Demonstrationsstrafrecht haben. Nachdem aus dem Aufzug heraus einzelne Steine und Pyrotechnik in Richtung der Polizei geworfen worden waren, die aber niemanden trafen bzw. verletzten, griff eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei die Demonstration an, und schlug massiv auf die Teilnehmenden ein. Bei der panikartigen Flucht, bei der unteranderem ein Geländer einbrach, verletzten sich mindestens 14 Menschen teils schwer. Bis heute wurde kein_e einzige_r Polizeibeamte_r im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel wegen möglicher Straftaten angeklagt. Pressemitteilung Justiz Hamburg Beitrag NDR Hamburg

zum Artikel gehen

Neue Einreise-Verfahren aus dem Nicht-EU-Ausland: EES und ETIAS

Ab Ende 2024 soll in der Europischen Union ein neues Verfahren fr die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Brger namens Entry-Exit System (EES) zur Anwendung kommen. EES umfasst auch die Ein- und Ausschiffung bei Kreuzfahrtschiffen, die ... weiterlesen Der Beit

zum Artikel gehen

Lieber spät als nie mit Sport beginnen

Der Beitrag Lieber spät als nie mit Sport beginnen erschien zuerst auf frank Behnke - chiropraktik.

zum Artikel gehen

Per Videokonferenz zur Entschädigung

Berlin, 19. Dezember 2019 Deutsche Gerichte kommen an ihre Grenzen, weil sie in den letzten Jahren immer mehr Verfahren zu Entschädigungsfällen bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen verhandeln müssen. Um den Ressourcenaufwand der Gerichte zu reduzier

zum Artikel gehen

Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gerichts und die abgelehnte Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

Das Recht auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gerichts durch objektive Kriterien begründet sind. War ein Richter mit der Tat in einem früheren Verfahren gegen andere Tatbeteiligte befasst, können sich solche K

zum Artikel gehen

Lackschutzfolierung im Premium Cut-Verfahren?

Lackschutzfolierung durch Schablonen oder im PremiumCut-Verfahren? Basierend auf unserer Erfahrung im Bereich des Lackschutzes, beraten wir unsere Kunden gerne zu den wichtigsten Bauteilen des Fahrzeuges, die einen Schutz durch eine Folie erhalten sollt

zum Artikel gehen