Sachpfändung oder Taschenpfändung

Die Sachpfändung oder Taschenpfändung ist die bekannteste Pfändungsmaßnahme im nachgerichtlichen Forderungsmanagement bzw. in der Zwangsvollstreckung. Dabei wird der Gerichtsvollzieher beim Schuldner vorstellig & führt eine Pfändungsmaßnahme vor Ort durch. Ziel der Sachpfändung ist es, die offene Forderung aus dem Verkauf der Sachwerte eines Schuldners zu befriedigen. Im modernen Inkasso spielt die Sachpfändung eine eher untergeordnete Rolle. Stattdessen wendet man sich heute direkt an die Drittschuldner eines Schuldners, also Parteien, die Vermögenswerte verwalten. Dazu gehört die Bank, der Arbeitgeber, der Vermieter oder die Steuerbehörde eines Schuldners. Sie werden dann jeweils im Rahmen einer Konto-, Lohn-, Kautions- oder Steuerpfändung in die Verantwortung genommen. Die Taschenpfändung findet hingegen in jedem Fall statt. Dann sind Schuldner verpflichtet, ihr Portemonnaie zu öffnen & dem Gerichtsvollzieher Zugriff auf die Barschaft zu gewähren. Der Beitrag Sachpfändung oder Taschenpfändung erschien zuerst auf ADMODIM inkasso.

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Weaning-Station des EvK Herne-Eickel setzt neues Hilfsmittel einEs gibt Menschen, die sich nicht oder nur eingeschränkt lautsprachlich verständigen können. Das kann angeboren sein oder durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht werden. Sie können n

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