Schadstoffkataster bei Rück- oder Umbau

Vor einer Sanierung, einem Umbau oder Abriss, aber auch vor dem Kauf einer Immobilie sollte eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baustoffe und Baukonstruktionen erstellt werden. So können Gefahrstoffe erkannt, Sicherheit für die Verarbeiter gewährleistet und Probleme bei der Entsorgung vermieden werden. Dies schont nicht nur den Geldbeutel, sondern gibt den späteren Nutzern die Sicherheit, um sich in dem Gebäude wohlzufühlen. Gefahrstoffe im Gebäudebestand In dem Gebäudebestand der Bundesrepublik und der DDR wurden in den letzten Jahrzehnten Materialien und Produkte verbaut, die heute als gefährlich für Mensch und Umwelt gelten: Asbest, künstliche Mineralfasern, PAK, PCB, Holzschutzmittel PCP und Lindan oder DDT. Eingesetzt wurden diese Stoffen meist wegen der hervorragenden technischen Eigenschaften, die die Verarbeitung erleichtert haben oder besseren Schutz der Bausubstanz vor Feuer, Korrosion oder Schädlingsbefall boten. Erst im Laufe der Jahre wurden die damit verbundenen gesundheitlichen und ökologischen Risiken deutlich. Darüber hinaus können in Gebäuden nutzungsbedingte Verunreinigungen durch Produktion, Werkstätten oder Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen aber auch technische Anlagen mit gefährlichen Betriebsstoffen vorhanden sein. Bei längerem Leerstand oder mangelnder Instandhaltung können auch Biostoffe wie Schimmel, Taubenkot oder Holzpilze zu gefährlichen Belastungen in und an Bauwerken werden. Herausforderung Schadstoffsanierung Der Umgang mit Bestandsgebäuden, ob als Umwandlung von gewerblichen/industriellen Immobilien zu Wohnzwecken, Modernisierung und energetische Sanierung von Altbauten oder Nutzung brach liegender Komplexe, stellt alle Baubeteiligten vor komplexe Aufgaben und besondere Herausforderungen. Nicht gilt es einen vielfältigen, sensiblen Prozess zu steuern, sondern auch ein Bündel an Gesetzen, Vorschriften und Regelungen aus den unterschiedlichsten Bereichen zu beachten. Bauherr steht in der Verantwortung Im Zentrum einer Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude steht der Eigentümer/Bauherr, der die Verantwortung für Planung, Durchführung, Überwachung und Entsorgung trägt. Dies leitet sich aus der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) ab, in denen es heißt: Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass […] Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Daneben ergeben sich auch aus dem Gefahrstoffrecht und dem Abfallrecht umfassende Pflichten für den Gebäudeeigentümer/Bauherrn. Dieser hat z.B. nach § 6 der Gefahrstoffverordnung gegenüber dem beauftragten Unternehmen eine Informationspflicht über möglicherweise vorhandene Gebäudeschadstoffe. Liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, kann gerade bei vor 1995 errichteten Gebäuden eine Erkundung bis hin zum Erstellen eines Schadstoffkatasters notwendig sein. Denn der Unternehmer kann Tätigkeiten an potenziell mit Gefahrstoffen belasteten Gebäuden erst dann aufnehmen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, aus der er dann einen Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen kann und die Entsorgungswege festlegt. biovision führt Schadstofferkundungen durch Die biovision GmbH erstellt Schadstoffkataster für Schulen, Kindergärten, Bürogebäude, Hotels, Fertighäuser, Wohngebäude usw., plant und überwacht Schadstoffsanierungen, führt Freimessungen durch und berät bei der Festlegung der Entsorgungswege. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 05 61 92 03 95 30.  Wir beraten Sie gerne! Jetzt Kontakt aufnehmen! Der Beitrag Schadstoffkataster bei Rück- oder Umbau erschien zuerst auf biovision Umwelt- und Gebäudeanalytik.

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