Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00.
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zum Artikel gehenMit der Frage, ob eine Einladung zu einer Weltreise zu einer Bereicherung/Vermögensmehrung mit der Folge einer steuerpflichtigen Schenkung führt, musste sich das Hamburger Finanzgericht (FG) beschäftigen.
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