Tierhalter haften (§ 833 BGB) ähnlich wie Fahrzeughalter (§ 7 StVG) und Betreiber von Kernkraftwerken (§§ 25ff. AtG) für Schäden, die durch z.B. ihren Hund verursacht werden, ohne dass man ihnen ein Verschulden nachweisen muss, Stichwort: Gefährdungshaftung. Dass der Hundehalter auch dann für die Schäden geradezustehen hat, wenn jemand über seinen nur schlafend herumliegenden Hund stolpert, ist jüngst vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt worden (Urteil vom 15. Februar 2013, Az. 19 U 96/12). Erfahren Sie mehr über die Unberechenbarkeit und Selbständigkeit tierischen Verhaltens.
„Wer hätte gedacht, dass das Thema Recht so unterhaltsam sein kann“, schrieb eine Zuhörerin des Vortrags „Hund Recht“, den ich gestern im Rahmen der Wau-Tage im Autohaus Oldenbürger in Spenge hielt. Für Interessierte habe ich soeben die Folien ins Netz g
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zum Artikel gehen// Bei hochsommerlichen Temperaturen haben 95 Kinder im Alter von fnf bis dreizehn Jahren die letzten beiden Wochen im zweiten Abschnitt des AWO Waldheims auf dem Kappelberg verbracht. Die Waldheimleitung des zweiten Abschnitts, Anj
zum Artikel gehenJenny Frankhauser erwartet derzeit ihr zweites gemeinsames Kind mit Steffen König. Jetzt haben die beiden das Babygeschlecht verraten.Mitte September hat Jenny Frankhauser, 31, verkündet, dass sie und ihr Partner Steffen König, 32, zum zweiten Mal Eltern
zum Artikel gehenAuch wenn ich es schon oft getan habe und viele von Euch diese Geschichte bereits kennen, ich werde nicht müde sie wieder zu erzählen, da sie in Veränderungs-Prozessen eine hervorragende Orientierung bietet. Wie wird aus der Raupe ein Schmetterling? Nachd
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