Schlichter statt Richter!

Kommt es beim Bauen, Instandsetzen oder Renovieren zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, d.h. zwischen dem Bauherren und den bauausführenden Unternehmen, empfiehlt es sich anstelle eines teuren und langwierigen Gerichtsverfahrens ein Vermittlungsverfahren bei der Handwerkskammer einzuleiten. Zuständige Handwerkskammern sind gesetzlich dazu verpflichtet, Vermittlungsverfahren auf den Weg zu bringen. Diese sind in der Regel kostenlos. Hierfür benötigt die Handwerkskammer ein Schreiben des Verbrauchers über den strittigen Sachverhalt und ggf. einen Lösungsvorschlag, welches an die beklagte Firma weitergeleitet wird. Die Handwerkskammer fungiert ausdrücklich als vermittelndes Bindeglied zwischen den zerstrittenen Vertragspartnern.

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Konzerte der Konzertfreunde Viechtach

Im Jahr 2023 bieten die Konzertfreunde Viechtach mit Unterstützung der Stadt Viechtach fünf Konzerte an. Wie jedes Jahr gibt es wieder ein Abonnementangebot. Das Programm für das Konzertjahr 2023 ist abwechslungsreich, vier der Veranstaltungen finden in d

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Gerhard Richter begeistert Hamburger Kunstfans

Manches Foto ist unscharf Erstmals widmet die Hamburger Kunsthalle dem in der zeitgenössischen Kunst weit verbreiteten Phänomen der Unschärfe eine umfassende Museumsausstellung. Wie kein anderer Künstler hat Gerhard Richter (*1932) die Motive seiner Maler

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Verwertung von Dashcamaufnahmen

Eine Dashcam ist eine Kamera, die während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Sie wird meistens an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt. Eine anlasslose Aufzeichnung durch eine Dashcam verstößt jedoch gegen die Bestimmungen zum

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In eigener Sache: Seit September 2023 ehrenamtlicher Finanzrichter

Mit Freude habe ich von der Ernennung zum ehrenamtlichen Richter am Finanzgericht Köln erfahren. Ich bin gespannt auf die neuen Aufgaben und Erfahrungen, die mich in den nächsten fünf Jahren erwarten.

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Unzulässige Gebühren bei Umschuldung

Die obersten Richter des BGH haben am Dienstag, den 10.9. 2019, dieses kundenfreundliche Urteil ausgesprochen: Die bis dato anfallenden Gebühren bei einem Wechsel des Kreditgebers nach Ablauf der Zinsbindung sind unzulässig.

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