Schüler BAföG

bafoeg-aktuell.de Schüler-BAföG Schüler-BAföG beantragen Voraussetzungen & Höhe 11.01.2024Redaktion Schüler-BAföG Förderung für schulische Ausbildung Schulzeit (Foto: Dmytro Zinkevych / shutterstock) Ebenso wie Studenten einer Hochschule kannst du als Schüler BAföG erhalten, denn das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) differenziert nicht explizit nach Schülern und Studenten sondern spricht von Auszubildenden. Maßgeblich ist die Schulform, also die Art der schulischen Ausbildung, die du anstrebst. Danach richtet sich in erster Linie, ob du generell einen Anspruch auf Schüler BAföG hast. Inhaltsverzeichnis Schüler-BAföG beantragen Voraussetzungen & HöheWer hat Anspruch auf Schüler-BAföG?Wie viel Schüler BAföG steht mir zu?KinderbetreuungszuschlagWelche Sonderfälle gelten bezüglich des eigenen Haushaltes?Wie Schüler BAföG beantragen?Ist Schüler BAföG elternunabhängig möglich?Muss ich Schüler BAföG zurückzahlen?Wie lange wird Schüler BAföG gezahlt?Schüler-BAföG und FachrichtungswechselGibt es Schüler BAföG im Praktikum?Welche Ausbildungen sind nicht BAföG förderungsfähig?Schüler-BAföG oder Meister-BAföG? Wer hat Anspruch auf Schüler-BAföG? Wie bereits eingangs erwähnt, entscheidet der Schultyp, ob du überhaupt einen Anspruch auf Schüler BAföG hast. Ist das der Fall, richtet sich auch die Förderungshöhe nach der Ausbildungsstätte. So fällt der Schüler BAföG Höchstsatz unterschiedlich aus, je nachdem, welche Schule du besuchst. Daneben ist auch deine Wohnsituation von Bedeutung. Wohnst du noch bei deinen Eltern, so hast du z.B. beim Besuch der 10. Klasse eines Gymnasiums keinen Anspruch auf Schüler-BAföG. Lebst du jedoch in einer eigenen Wohnung, kommt die Förderung durchaus infrage. Welche Schulen werden gefördert? § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG Weiterführende allgemeinbildende Schule (Hauptschule, Gesamtschule, Realschule, Gymnasium) ab der 10. Klasse Berufsfachschule, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr) ab der 10. Klasse Fachschule und Fachoberschule, für deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird Schüler BAföG in diesen Fällen ist nur möglich, wenn Du aus zwingenden Gründen nicht bei deinen Eltern wohnst. Zwingende Gründe liegen dabei in folgenden Fällen vor: Du bist oder warst verheiratet oder verpartnert und führst einen eigenen Haushalt. Du lebst mit mindestens einem Kind zusammen und führst einen eigenen Haushalt. Von der elterlichen Wohnung aus ist eine zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen. § 2 Abs 1 Nr. 2 BAföG Berufsfachschule und Fachschule ohne vorherige Berufsausbildung als Voraussetzung, mit berufsqualifizierendem Abschluss nach mindestens zwei Jahren § 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG Fachschule und Fachoberschule, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird § 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG Abendhauptschule Abendrealschule Abendgymnasium Berufsaufbauschule Kolleg § 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG Höhere Fachschule Akademie § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG Hochschule Fachhochschule Wie viel Schüler BAföG steht mir zu? Abhängig von der Schulart und der Wohnsituation ergeben sich nachfolgende Beträge, gegliedert nach förderungsfähigen Ausbildungsstätten. BAföG Rechner Förderhöhe online ermitteln Fachschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), Abendgymnasium oder Kolleg bei Eltern wohnend eigener Hausstand Grundbedarf 421 € 421 € Wohnpauschale 59 € 360 € Höchstbetrag ohne KV/PV 480 € 781 € KV-Zuschlag* 94 € 94 € PV-Zuschlag* 28 € 28 € BAföG-Höchstsatz 602 € 903 € * Bist du beitragsfrei familienversichert, verringert sich der Höchstsatz für dich um den KV- und PV-Zuschlag.Quelle: § 13 BAföG und § 13a BAföG Berufsfachschule oder Fachschulklasse (die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), sofern diese in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln bei Eltern wohnend eigener Hausstand Grundbedarf 262 € 632 € KV-Zuschlag 94 € 94 € PV-Zuschlag 28 € 28 € BAföG-Höchstsatz 384 € 754 € * Bist du beitragsfrei familienversichert, verringert sich der Höchstsatz für dich um den KV- und PV-Zuschlag.Quelle: § 12 BAföG und § 13a BAföG Weiterführende allgemeinbildende Schule, Berufsfachschule, Fach- oder Fachoberschulklasse (die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt) Hier gilt die Besonderheit, dass du nur dann BAföG erhalten kannst, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Du bist oder warst verheiratet oder verpartnert und führst einen eigenen Haushalt. Du lebst mit mindestens einem Kind zusammen und führst einen eigenen Haushalt. Von der elterlichen Wohnung aus ist eine zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen. Erfüllst du einen der Aufzählungspunkte und scheitert die Voraussetzung „nicht bei den Eltern wohnend“ allein daran, dass die Wohnung, in der du lebst, deinen Eltern gehört, ist die vorige Tabelle und dort die Spalte „bei Eltern wohnen“ für dich relevant mit der Folge, dass der Bedarf geringer ausfällt. Grundbedarf 632 € KV-Zuschlag* 94 € PV-Zuschlag* 28 € BAföG-Höchstsatz 754 € * Bist du beitragsfrei familienversichert, verringert sich der Höchstsatz für dich um den KV- und PV-Zuschlag.Quelle: § 12 BAföG und § 13a BAföG Fachoberschulklasse (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), Abendhauptschule, Berufsaufbauschule oder Abendrealschule Zu den Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, gehören alle Klassen 12, in die Auszubildende aufgrund ihrer beruflichen Vorbildung ohne vorherigen Besuch der Klasse 11 aufgenommen werden. bei Eltern wohnend eigener Hausstand Grundbedarf 474 € 736 € KV-Zuschlag* 94 € 94 € PV-Zuschlag* 28 € 28 € Höchstbetrag 596 € 858 € * Bist du beitragsfrei familienversichert, verringert sich der Höchstsatz für dich um den KV- und PV-Zuschlag.Quelle: § 12 BAföG und § 13a BAföG Die allgemein geltenden Voraussetzungen für den BAföG-Anspruch findest du unter: BAföG Voraussetzungen Anspruch – Habe ich Anspruch? Kinderbetreuungszuschlag Solltet ihr mit eigenen Kindern unter 14 Jahren zusammenleben und diese betreuen, ist es möglich, einen Kinderbetreuungszuschlag zusätzlich zum Schüler-BAföG als Vollzuschuss zu erhalten, der für jedes Kind pauschal 160 Euro monatlich beträgt. Damit soll gewährleistet werden, dass neben dem Kindergeld und eventuellem Unterhalt sowie Wohngeld auch während der Aus- und Weiterbildung die eigenen Kinder versorgt werden können. Welche Sonderfälle gelten bezüglich des eigenen Haushaltes? In einigen Fällen wird eine Förderung mittels Schüler-BAföG für Schüler bewilligt, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, obwohl sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Hierfür werden jedoch strengere Kriterien angelegt, weil man in der Regel davon ausgeht, dass eine Person ohne Berufsausbildung bis zur Vollendung seiner Ausbildung noch zu Hause wohnt, solange keine besonderen Umstände vorliegen. Zu große Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte Besondere Umstände sind im Sinne dieser Regelung vor allem dann gegeben, wenn deine Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Dabei geht es jedoch nicht um eine frei gewählte Schule, sondern um die dem Elternhaus am nächsten gelegene, entsprechend zumutbare Schule, an der du den gewünschten Abschluss machen kannst. Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn an 3 Wochentagen eine Wegzeit für Hin- und Rückfahrt von mindestens 2 Stunden anfällt. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten auf Verkehrsmittel, als auch der Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen. Nur die günstigste Verkehrsanbindung zählt Es zählt dabei immer die günstigste Verkehrsanbindung, sodass in Kauf genommene Umwege nicht in die Berechnung mit einfließen dürfen. Natürlich können individuelle Krankheiten oder Behinderungen auch schon bei wesentlich geringeren Wegzeiten dazu führen, dass trotzdem Schüler-BAföG bewilligt wird. Wohngemeinschaft zählt als eigener Haushalt Ein eigener Haushalt ist zudem in den oben beschriebenen Fällen erst dann gegeben, wenn dafür neben einer eigenen Wohnung auch entsprechend eigene Haushaltsutensilien vorhanden sind. Das Leben in einer WG wird im Regelfall als eigener Haushalt anerkannt, wohingegen ein möbliertes Zimmer oftmals nicht ausreicht, um ein eigenen Hausstand nachzuweisen. Wie Schüler BAföG beantragen? Für den Antrag auf Schüler-BAföG hast du mehrere Möglichkeiten ganz klassisch die Formulare und Formblätter für den Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung besorgen, ausfüllen und einreichen die Formulare und Formblätter online ausfüllen, ausdrucken und einreichen es geht aber auch komplett digital, du kannst Schüler BAföG online beantragen unter bafoeg-digital.de Der Antrag beim Schüler BAföG erfolgt ebenso wie bei dem „normalen“ Studierenden BAföG über die Formblätter (siehe: BAföG Antrag). Welches BAföG-Amt ist zuständig? Wenn beide Eltern zusammenleben oder in einem (Land-)kreis, dann gilt das Amt für Ausbildungsförderung, in dem Gebiet in dem die Eltern leben. Sollten die Eltern in verschiedenen (Land-)kreisen getrennt leben, so muss man Schüler BAföG bei dem Amt beantragen, das für den Ort der besuchten Schule zuständig ist. Zuständiges BAföG-Amt finden Schüler BAföG rechtzeitig beantragen Man sollte den Antrag auf Schüler-BAföG früh genug stellen, da die Förderung erst frühestens mit dem Monat der Antragsstellung beginnen kann. Wer sich hier also verspätet, verschenkt unter Umständen bares Geld. Ist Schüler BAföG elternunabhängig möglich? Die Regelungen bezüglich der Anrechnung von eigenem Einkommen (§§ 21 ff.) und Vermögen (§§ 26 ff.) beim BAföG für Studierende gelten für das Schüler-BAföG analog (§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 BAföG). Dies bedeutet, dass sowohl das eigene Einkommen und Vermögen, als auch das eines eventuellen Ehegatten und die Einkünfte der Eltern zu bestimmten Teilen angerechnet werden und so den eigenen Anspruch auf Schüler-BAföG mindern können. Das elternunabhängige BAföG stellt also, wie auch beim Studierenden BAföG, eine Ausnahme dar. Gängige Sonderfälle Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen das Einkommen der Eltern nicht auf das Schüler-BAföG angerechnet wird. Hierzu zählen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) auf dem zweiten Bildungsweg (z.B. Abendgymnasium oder Kolleg) sowie die Oberstufe der Oberstufen in Baden-Württemberg Berufsoberschulen in Bayern 13. Klassen der Berufsoberschulen in Niedersachsen Mehr Infos unter Elternunabhängiges BAföG. Muss ich Schüler BAföG zurückzahlen? Schüler-BAföG wird in der Regel als Vollzuschuss (§ 17 BAföG) gewährt, was bedeutet, dass man das Geld vom Staat geschenkt bekommt. Es fallen also keinerlei Rückzahlungen an, wie dies beim Studierenden-BAföG der Fall ist. Eine Ausnahme bilden Schüler und Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien. Diese erhalten, wie auch Studierende an Hochschulen, das Schüler BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Somit muss in diesen Fällen das Schüler-BAföG zur Hälfte zurückgezahlt werden. Wie lange wird Schüler BAföG gezahlt? Das Schüler-BAföG wird im Normalfall bis zum Abschluss der Ausbildung bewilligt, da man davon ausgeht, dass eine schulische Ausbildung durch den Unterricht und die Anwesenheitspflicht fast automatisch voranschreitet (§ 15 BAföG). Unterrichtsfreie Zeit beachten Ein weiterer wichtiger Punkt liegt in der Begrenzung der unterrichtsfreien Zeit, die vom Gesetzgeber auf 77 Ferienwerktage pro Jahr festgelegt wurde. Liegt der unterrichtsfreie Zeitraum darüber, wird die Förderung für je 26 angefangene Ferienwerktage um einen Monat gekürzt. Leistungsnachweise nur an Akademien oder höheren Fachschulen Basierend auf der fehlenden Förderhöchstdauer wird bei einer schulischen Ausbildung normalerweise auf entsprechende Leistungsnachweise verzichtet. Man geht davon aus, dass die Ausbildung wie geplant voranschreitet und der geförderte Schüler am Ende den Abschluss erhält. Dies gilt auch für den Fall, dass der Schüler eine Klasse wiederholen muss. Mit einer Wiederholung erlischt der Anspruch auf BAföG nicht, denn es wird weiter davon ausgegangen, dass der Schüler den angestrebten Abschluss schafft. Nur bei Ausbildungen an einer Akademie oder höheren Fachschule müssen entsprechende Lernfortschritte wie im Studium nachgewiesen werden, um auch weiterhin eine Förderung durch das Schüler-BAföG zu erhalten. Schüler-BAföG und Fachrichtungswechsel Wer als Studierender BAföG beantragt und nach dem 4. Semester einen Fachrichtungswechsel vollzieht, kann nur noch mit einer weiteren Förderung rechnen, wenn ein unabweisbarer Grund für den Wechsel vorliegt (§ 7 Abs. 3 BAföG). Genauso verhält es sich auch, wenn man an einer Akademie oder höheren Fachschule eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung absolviert. Oftmals ist es jedoch schon nach dem 3. Fachsemester schwierig, einen Fachrichtungswechsel vorzunehmen, weil dann oftmals der wichtige Grund aberkannt wird. Unkompliziert bei allgemeinbildenden und öffentlichen Schulen Ein Fachrichtungswechsel ist dagegen sowohl bei den allgemein bildenden Schulen, als auch bei berufsqualifizierenden Ausbildungsgängen an öffentlichen Schulen wesentlich unkomplizierter und kann auch später noch problemlos in Angriff genommen werden. Da bei diesen Ausbildungen das Schüler-BAföG eigentlich immer bis zum erfolgreichen Abschluss gezahlt wird, verliert man durch einen Fachrichtungswechsel auch keine Förderdauer, wie es beispielweise bei Studiengängen an Hochschulen der Fall ist. Erst ab der zweiten Wiederholung einer Schulklasse muss begründet werden, warum der Erfolg der Ausbildung solange auf sich warten lässt. Gibt es Schüler BAföG im Praktikum? Generell wird das Absolvieren eines Praktikums nicht durch Schüler-BAföG gefördert. Sollte das Praktikum allerdings ein integraler und zwingend notwendiger Bestandteil einer bestimmten Ausbildung sein, wird auch während dieser Zeit Schüler-BAföG ausgezahlt (§ 14 BAföG). Die Bedingungen und Einschränkungen gelten für das Praktikum genauso wie für die normale Förderung der entsprechenden Schulform, die der Praktikant gewöhnlich besucht. So wird ein Praktikum bei allgemein bildenden Schulen also nur durch Schüler-BAföG gefördert, wenn der Antragssteller nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und auch alle anderen Bedingungen erfüllt sind. (§ 2 Abs. 4 BAföG) Welche Ausbildungen sind nicht BAföG förderungsfähig? Zu den nicht förderungsfähigen Ausbildungen gehört der Besuch der normalen Berufsschule, der im Zuge einer Berufsausbildung ansteht. Auch Ausbildungen im dualen System, die also eine betriebliche Komponente haben, werden nicht durch das Schüler-BAföG gefördert. Eventuell besteht hier aber die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (bzw. Ausbildungsgeld bei Auszubildenden mit Behinderung) zu beantragen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Man geht in solchen Fällen davon aus, dass die Absolventen eine Ausbildungsvergütung erhalten und deshalb nicht zwingend auf entsprechende BAföG-Leistungen angewiesen sind. Schüler-BAföG oder Meister-BAföG? Manche Ausbildungen sind sowohl mit dem Schüler-BAföG als auch mit dem Meister BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG förderungsfähig, wobei es sich nach dem AFBG um eine Aufstiegsausbildung handelt muss, die bereits auf einer abgeschlossenen Ausbildung aufbaut. Darunter sind schulische Ausbildungen an Fachschulen berechtigt, wie beispielsweise zum staatlich geprüften Erzieher, Techniker, Informatiker, Fachwirt etc. Geringere Voraussetzungen für Aufstiegs-BAföG Dabei bleibt zu sagen, dass die Voraussetzungen für das Meister BAföG weitaus geringer sind, denn diese Leistungen nach dem AFBG werden elternunabhängig erbracht, was beim Schüler-BAföG nicht der Fall ist. Das Einkommen der Eltern spielt also keine Rolle und auch beim eigenen Vermögen gibt es einen Freibetrag von mindestens 45.000 Euro für den Antragsteller. Doch im Gegensatz zum Meister BAföG muss das Schüler BAföG nicht zurückgezahlt werden, während die Meisterförderung nur zur Hälfte aus einem Zuschuss besteht und der Rest nur als Darlehen gewährt wird. Dafür ist die Schülerförderung auch wesentlich geringer. Einen pauschalen Ratschlag, ob Förderung über Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, kann es hier nicht geben. Die Entscheidung muss daher ganz individuell unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände getroffen werden. Informiere dich über das Aufstiegs-BAföG, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Titelbild: Dmytro Zinkevych / shutterstock.com

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