Schutzniveaus für die Sozialdaten Ihrer Versicherten

„Es gibt kein wertvolleres Gut als die Gesundheit.“ Großwallstadt, 01.07.2021 In Zeiten einer datengetriebenen Informationsgesellschaft lässt sich diese Erkenntnis auch auf die Daten zum Gesundheitszustand eines jeden Einzelnen übertragen. Aus diesem Grund findet das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen auch auf Gesetzgeberseite ein hohes Maß an Beachtung. Es gibt eine Vielzahl an einschlägigen Richtlinien und Normen, die das Thema Kommunikation und Datenaustausch im Gesundheitswesen regulieren. Dabei einen Überblick über den Geltungsbereich und den Inhalt zu behalten, ist nicht immer leicht. apsec gibt Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über den derzeitigen Stand zu Identifizierungs- und Authentifizierungsvorschriften und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die Daten Ihrer Versicherten.

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Zusatzbeiträge Krankenkassen

Alle gesetzlich Versicherten zahlen ihre Beiträge in einen Gesundheitsfonds ein. Reichen die Beträge, die eine Krankenkasse erhält, nicht aus um die Kosten zu decken, kann die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag direkt von den Versicherten erheben. Ebenso ka

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Keine Erhöhung zum 01.01.2024! Zusatzbeitragssatz von 1,09% bleibt.

Der Verwaltungsrat der BKK Herkules hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2023 den Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,09% festgestellt. Damit bleibt der Zusatzbeitragssatz der BKK Herkules auch zum Jahreswechsel unverändert.Für unsere Versicherten bedeutet

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Sicherheitszertifizierungen

Zoom erhält neue Sicherheitszertifizierungen und Bescheinigungen Zu den schon bestehenden Zertifizierungen sind jetzt noch 2 neue dazu gekommen:ISO/IEC 27001:2013 und SOC 2 + HITRUST. Weiterlesen auf dem Zoom Blog Zusätzlich hat die EU-Kommission ha

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BKK Herkules übernimmt Mehrkosten bei Fiebersäfte für Kinder

Auf Grund aktueller Lieferengpässe bei Fiebersäften für Kinder übernimmt die BKK Herkules anfallende Mehrkosten der Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Fiebersäfte. Die Kosten werden demnach auch dann getragen, wenn die BKK Herkules keinen Rabattvertrag m

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Wahlerklärung – Was ist das?

Immer wieder lehnen Krankenkassen die von ihren Versicherten gewünschten Hilfsmittel, wie CGM-, Insulinpumpen- oder AID-Systeme, ab. Die Begründung: Ein günstigeres System reiche aus. Was bedeutet das? Und weshalb ist es besser, eine solche Erklärung nich

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