Selbstbestimmung

Wir sind es gewohnt, über unser Leben selbst zu bestimmen. Für Ursula Butenschön und ihren Mann eine Selbst­verständlichkeit. Ihr Eheversprechen, in Freud und Leid zueinander zu stehen, wurde zum Fiasko. Mit nur einer Erklärung hätte man das vermeiden können. Die Geschichte von Ursula Butenschön ist erschreckend. Sie wurde vor einigen Jahren als gerichtliche Betreuerin für ihren an Demenz erkrankten Ehemann eingesetzt. Was sie allerdings nicht wusste, dass sie in dieser Funktion mit getrennten Konten arbeiten und alle finanziellen Transaktionen vom Konto ihres Mannes dokumentieren müssen. Vier Jahre später kommt der Schock. Sie bekommt eine Aufforderung 54.000 € auf das Konto ihres Mannes zurück zu zahlen. Sie ist nicht mehr in der Rolle der Ehefrau, sondern in der Rolle der Betreuerin. In Deutschland gilt es als selbstverständlich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Keiner von uns möchte sich vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte. Trotzdem geht genau dieses Risiko einen Großteil der Bevölkerung ein – Fremdbestimmt leben zu müssen. Was passiert nach einem Unfall, Krankheit oder im Alter, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer entscheidet dann für mich? Im Zweifelsfall, wenn nichts geregelt ist, ein gesetzlich bestellter Betreuer. Die meisten glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein Verwandter die wichtigen Entscheidungen treffen darf. Das ist leider ein Irrglaube! Ihr Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich geregelt. Aus diesem Grund prüft ein Betreuungsgericht, ob ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden muss, der alle Ihre Angelegenheiten regelt. Welche gravierenden Auswirkungen das Betreuungsrecht haben kann, zeigt das Beispiel von Ursula Butenschön, die ihren an Demenz erkrankten Ehemann pflegt und auf Anraten des Arztes sich zur bestellten gerichtlichen Betreuerin ernennen lässt. Wir unterstützen Sie gern gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern. Rufen Sie uns einfach an um mehr Informationen zu erhalten oder The post Selbstbestimmung appeared first on AIV Architekten- und Ingenieur-Versicherungsdienst.

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