mit Hans Winterhoff Die neuen EU-Regeln für Nachhaltigkeit, die sogenannten CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), sind am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die ersten zwölf Standards, welche die Richtline konkretisieren, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards), liegen mittlerweile auch vor und umfassen 339 Seiten mit mehr als 100 Offenlegungsverpflichtungen und ca. 1.000 Datenpunkten, die erfasst werden sollen. Es stellt sich eine wesentliche Frage: Werden diese neuen EU-Regeln für Nachhaltigkeit von den Unternehmen als weiteres Bürokratiemonster wahrgenommen oder als das, was sie eigentlich sind, nämlich die Chance, die Welt ökologisch und sozial besser zu machen. Darüber sprechen wir heute mit Hans Winterhoff. +++ Mehr zum Thema erfahren Sie in der ESGZ, der Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht. Dort finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „nachhaltige Berichterstattung“. Die ESGZ hat die aktuellen Entwicklungen im Blick und gibt Hilfestellung bei der Implementierung von ESG-Kriterien.
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