Smartphones zählen beim Unternehmer zum notwendigen Betriebsvermögen.
Die unentgeltliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.
zum Artikel gehenAls Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.
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zum Artikel gehenEine Steuerpflichtige ließ sich in einem Seniorenheim von einem Sicherheitsdienst täglich 24 Stunden bewachen.
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