Social Media am Arbeitsplatz

Was passiert mit dem Account am Ende des Arbeitsverhältnisses bspw. bei einer betriebsbedingten Kündigung? Eine Pflicht zur Herausgabe des gesamten Accounts lässt sich unproblematisch bejahen, sofern für den Mitarbeiter ein dienstlicher Account angelegt wurde und dieser von dem Mitarbeiter ausschließlich dienstlich genutzt wurde. In aller Regel liegt aber eine Mischnutzung vor, d. h. der Mitarbeiter darf den Account auch privat nutzen. Wenn der Mitarbeiter den Account privat nutzen darf, kann der Arbeitgeber nicht mehr entscheiden, wie eine Herausgabe der dienstlichen Belange und Daten an ihn zu erfolgen hat. Aufgrund des privaten Teils der Nutzung des Accounts ist es nunmehr der Mitarbeiter, der auswählt, welche Daten privat und welche dienstlich sind. Der Arbeitgeber kann sich dann nur darauf verlassen, dass der Mitarbeiter ihm alle dienstlichen Daten mitgeteilt hat. Der Arbeitgeber hat somit keinerlei Kontrolle darüber, ob ihm die geschäftlichen Daten tatsächlich vollständig zur Verfügung gestellt werden. Zum Anderen gestaltet sich die Herausgabe der Datenreihen tatsächlich schwierig. Ein Download des Nutzerprofils oder Postfachs ist in der Regel nicht möglich. Der Mitarbeiter muss letztlich sämtliche geschäftliche Inhalte einzeln auswählen und ausdrucken, was bei einem über Jahre genutzten Account kaum praktikabel sein wird. Um das Risiko eines ausscheidensbedingten Datenverlust zu minimieren, sollten Mitarbeiter zum Beispiel in Social Media Guidelines dazu angehalten werden, Social Media nach Facebook nur für eine erste Kontaktaufnahme geschäftlich zu nutzen und geschäftliche Korrespondenz über die klassischen Kommunikationskanäle wie E-Mail abwickeln. Der Missbrauch von geschäftlichen Daten auf Facebook, Twitter, Instagram oder in den sonstigen neuen Medien wie YouTube und MyVideo kann zur fristlosen Kündigungen führen. Sollten Sie Probleme in dieser Richtung haben oder einen Rat benötigen, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir können Ihnen gut helfen! Rechtsanwalt Der Beitrag Social Media am Arbeitsplatz erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Giese.

zum Artikel gehen

VIZUKA Beispieltexte: Social Buttons mit Datenschutzinfo

Social Buttons mit Datenschutzinfo. Aufgrund der hohen Nachfrage hier nun auch der Code zum Einbau der wichtigsten Social Buttons und Addthis. Ein Infobutton rechts zeigt bei Hover einen Informationstext zum Datenschutz an. Der Infotext ist mit den Datens

zum Artikel gehen

Teilnahme an Welcome ARTEVO Week

Als langjähriger REHAU-Fachpartner durften wir Anfang Juli an der offiziellen Einführungsveranstaltung des neuen ARTEVO Premium-Kunststoff-Fenstersystems in Erlangen teilnehmen. Im Rahmen des ganztägigen Events wurde das zentrale 360°-Performance-Versprec

zum Artikel gehen

Visit our XENTAURIX product showroom in the IBC portal!

Multifunctional Media & Broadcast Recording and Content Analysis Systems Under the brand name XENTAURIX, we develop and distribute state-of-the-art Media & Broadcast Recording and Content Analysis Systems that support and automate your work proces

zum Artikel gehen

Strategy update: artec technologies AG further expands software platform for crime investigation detection and prevention

Incidents at US Capitol and Berlin Reichstag highlight need for data analytics tools for security agencies Software platform (Law Enforcement Video Surveillance Manager) for planning and execution of police operations proven in practice Video Surveillance

zum Artikel gehen

Media monitoring of broadcasters and webcasters with multilingual speech recognition

IBC 2023: September 15-19, 2023 artec technologies AG presents: Media monitoring of broadcasters and webcasters with multilingual speech recognition with the XENTAURIX Media & Broadcast Logger The XENTAURIX Media & Broadcast Logger from artec tech

zum Artikel gehen