Sozialrecht

Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Sozialrecht. Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.  Das Sozialrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung. Verfassungsrechtliche Grundlagen hierfür sind das Sozialstaatsprinzip und das materielle Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Aber auch völkerrechtliche Bezüge sind für das Sozialrecht zunehmend bedeutsamer geworden, so insbesondere die Vorgaben, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ergeben. Viele soziale Rechte sind Menschenrechte. Quelle: Wikipedia

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Rechte behinderte Menschen

Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Sozialrecht. Die Rechte behinderter Menschen sind ein Teilgebiet des Sozialrechts. Zu den Rechten behinderter Menschen zählt besonders das Schwerbehindertenrecht. Dieses umfasst alle rechtlichen Regeln, die

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Genehmigungsfiktion in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rechtsanwalt Jürgen Walczak informiert aus dem Sozialrecht zur Genehmigungsfiktion in der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (geregelt im Sozialgesetzbuch/SGB V) das sogenannte Sachleistungsp

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Vorsicht bei Schenkungen

Rechtsanwalt Jürgen Walczak aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Erbrecht: Vorsicht bei Schenkungen Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung ist immer wieder festzustellen, dass bei den Beteiligten eine Fehlvorstellung über den Umfang der Befugnisse besteh

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