Stellungnahme: Bündnis Istanbul-Konvention lehnt GEAS-Entwurf ab

Als Reaktion auf die geplante Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) hat das Bündnis-Istanbul-Konvention ein gemeinsames Statement zu den Konsequenzen des Asylkompromiss für schutzsuchende Frauen und Menschen auf der Flucht, die Mehrfachdiskriminierung erfahren (müssen), veröffentlicht. Stellungnahme (PDF) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. ist Mitglied des Bündnis Istanbul-Konvention und Mitunterzeichnerin der Stellungnahme. Der Beitrag Stellungnahme: Bündnis Istanbul-Konvention lehnt GEAS-Entwurf ab erschien zuerst auf Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V..

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Bündnis Istanbul-Konvention verabschiedet Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt

Die Mitgliedsorganisationen des Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) begleiten die Umsetzung des „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland. Die sogenannte Istanbul-Konvention wurd

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Die Istanbul Konvention im Spannungsfeld von häuslicher Gewalt und Familienrecht

Die Istanbul Konvention im Spannungsfeld von häuslicher Gewalt und Familienrecht Am 24. November 2023 ab 18 Uhr im Kurt-Schumacher-Haus, Müllerstr. 163, 13353 Berlin Veranstalterinnen: Mirjam Golm, MdA und SPD FRAUEN BERLIN Anmeldung Programm []

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Stellungnahme der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.: Lagebild Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt zählt zu den am häufigsten auftretenden Menschenrechtsverletzungen. Wie das am 11. Juli 2023 vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte „Lagebild Häusliche Gewalt“ zeigt, stiegen in Deutschland im vergangenen Jahr die registrierten Fälle

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Haarchirurgen-Kongress in Istanbul

Der 9. internationale Haarchirurgen-Kongress von FUE EUROPE findet vom 9.-11.9.21 in Istanbul statt. Weltweit renommierte Experten treffen sich um ersten "realen" Treffen für ein spannendes Programm zu allen Themen rund um die Haartransplantation Einzel

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Ralf: Stellungnahme zu seiner Befangenheit

Stellungnahme von Gemeindevertreter Ralf zu TOP 1 der GV-Sitzung vom 04.03.2014, zu seiner Befangenheit

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