Stellungnahme: Photovoltaik-Paket

Stellungnahme des Sachverständigen Bernhard Strohmayer (bne) zum Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energie-erzeugung (20/8657, A-Drs. 20(25)593) (Anhörung vom 22.04.2024) Der bne bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme im Rahmen der Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Das Paket beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die in ihrem Zusammenwirken den Ausbau der Photovoltaik und komplementärer Energiewende-Technologien beschleunigen können. Es verbleiben Folgeaufgaben, auf die sich diese Stellungnahme fokussiert. Bei Freiflächenanlagen ist insbesondere die Anerkennung der biodiversitätsfördernden Pflegepflege in Solarparks als landwirtschaftliche Flächennutzung zu klären. Die Wiederanhebung der Gebotsgröße in PV-Ausschreibung auf nun 50 Megawatt ist sinnvoll. Das im Paket enthaltene Recht zur Verlegung von Leitungen hingegen wird in der Praxis kaum nützen, da nur Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand adressiert werden. Es sollten einen Folgeprozess geben, denn eine praxistaugliche Regelung auch für landwirtschaftliche Grundstücke ist nötig. Eine weitere Fehlstelle im Solarpaket ist, dass bei der Beteiligung von Kommunen an PV-Freiflächenanlagen keine Klärung erfolgt, wie sich die Regelung in §6 EEG zu Landesbeteiligungsgesetzen verhält, was zu Mehrkosten und Bürokratie führen wird. Die Maßnahmen im Bereich der Gebäude-PV und bei Energiespeichern sind überwiegend hilfreich, werfen aber ebenfalls neue Fragen auf. Positiv ist der schnelle Netzzugang und die Veröffentlichung und Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die Anpassung der Pflichten zur Teilnahme an der Direktvermarktung, sowie die „unentgeltliche Abgabe“ und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Bei all diesen Regelungen besteht Potenzial für weiteren Bürokratieabbau. Auch verbesserte Prozesse müssen massentauglich und einfach anwendbar werden. Ob dies insbesondere bei den Neuregelungen zu Energiespeichern und den geänderten Bedingungen zur Direktvermarktung von Kleinanlagen der Fall ist, ist fraglich.Die Regelung zur Umwandlung von Bestandsgebieten für die Windenergie in sogenannte Beschleunigungsgebiete gemäß den Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) ist wichtig und ein rechtzeitiges Inkrafttreten des Gesetzes entscheidend.

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