Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016.
Grundsätzlich gilt: Erklärungen sind bis zum 31.5.2018 bei den Finanzämtern einzureichen.
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zum Artikel gehenEinkünfte aus Kapitalvermögen müssen, soweit diese mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind, grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
zum Artikel gehenSteuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen.
zum Artikel gehenSteuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen.
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