Nur noch bis zum 30. Juni 2021 ermöglicht das Einkommensteuergesetz die Zahlung einer Corona-Prämie: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von bis zu 1.500 Euro als Unterstützung zahlen.
BMF veröffentlicht Tabelle der steuerfreien Kaufkraftzuschläge bei Auslandsentsendung
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