Steuerliche Betriebsprüfung auch nach Tod des Geschäftsinhabers zulässig

Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 8 K 816/20). Der Beitrag <strong>Steuerliche Betriebsprüfung auch nach Tod des Geschäftsinhabers zulässig</strong> erschien zuerst auf Berufsverband der Medienvertreter e.V..

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Rechnungslegung von Ehemann an Ehefrau

Hallo zusammen, ich buche gerade das Jahr 2023 für ein Ehepaar. Der Mann und die Ehefrau haben jeweils ein Unternehmen. Der Ehemann ist Elektriker und die Ehefrau hat einen Einzelhandel für Spielwaren. Der Ehemann hat drei Kfz in seinem Unternehmen und v

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Steuerliche Neuregelungen zum Jahreswechsel 2023

Zum Jahreswechsel 2022/2023 treten umfangreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick:1. Der Grundfreibetrag steigt ab dem Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender üb

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Steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen beachten!

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Mieterhöhung – wann ist sie zulässig und welche Rechte hat ein Mieter?

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Zukunftsfinanzierungsgesetz

Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

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