Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 8 K 816/20). Der Beitrag <strong>Steuerliche Betriebsprüfung auch nach Tod des Geschäftsinhabers zulässig</strong> erschien zuerst auf Berufsverband der Medienvertreter e.V..
Hallo zusammen, ich buche gerade das Jahr 2023 für ein Ehepaar. Der Mann und die Ehefrau haben jeweils ein Unternehmen. Der Ehemann ist Elektriker und die Ehefrau hat einen Einzelhandel für Spielwaren. Der Ehemann hat drei Kfz in seinem Unternehmen und v
zum Artikel gehenZum Jahreswechsel 2022/2023 treten umfangreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick:1. Der Grundfreibetrag steigt ab dem Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender üb
zum Artikel gehenDer Beitrag Steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen beachten! erschien zuerst auf Kaib, Galldiks und Partner Steuerberatungsgesellschaft.
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zum Artikel gehenVerbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
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