Steuerliche Forschungszulage von FuE

Die steuerliche Forschungszulage nutzen und Innovationen fördern lassen! Durch Zustimmung des Bundesrats wurde entschieden, dass Unternehmen ab 1.1.2020 die Forschungszulage erhalten können. Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können jetzt Dank der Forschungszulage ihre Investitionen bis zu 1 Mio. Euro fördern lassen. Die Bescheinigung für die Forschungszulage kann vor, während oder nach Projektdurchführung, max. 4 Jahre rückwirkend eigereicht werden Das Hauptziel des Forschungsfreibetrags ist die Förderung forschungsintensiver Branchen. Dieses Ziel ist auch mit der Annahme verknüpft, dass FuE-intensive Branchen langfristig ein hohes Wirtschaftswachstum aufweisen werden. Das erwartet Sie in diesem Artikel: Wer Profitiert besonders von der Forschungszulage?Was kann durch Forschungszulage gefördert werden?Wie hoch ist die Förderung?Was sind die Förderkriterien?Wie können wir Sie unterstützen? Wer profitiert besonders von der Forschungszulage? Unternehmen, die Forschung und Entwicklung im eigenen Haus betreiben, profitieren besonders von der Forschungszulage. Vor allem die folgenden Unternehmen sind dafür geeignet: Technologieorientierte Start-UpsMittelständische innovative UnternehmenUnternehmen mit eigener FuE-AbteilungForschende Unternehmen, die neue Verfahren entwickeln und Prototypen bauenProduktionsunternehmen, die mit ihren eigenen Produkten experimentierenUnternehmen, die einmalig oder wiederholt technisch riskante Projekte durchführen Was kann durch die Forschungszulage gefördert werden? Folgende Projekte und FuE-Vorhaben sind förderfähig: Neuentwicklungen, Prototypen oder PilotanlagenNeu- und Weiterentwicklungen von ProduktenTechnologische GrundlagenforschungEntwicklung von neuen technischen VerfahrenExperimentelle EntwicklungAuch gescheiterte Forschung und Entwicklung! Wie hoch ist die Förderung? Je nach dem wie das Unternehmen die Forschung und Entwicklung durchführt, unterscheidet sich die Förderungshöhe. Bei eigenbetrieblicher Forschung und Entwicklung können Unternehmen 25% der internen FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter fördern lassen. Bei Auftragsforschung können Unternehmen 15% der absetzbaren externen FuE-Aufwendungen fördern lassen. > Dazu können auch Subaufträge bzw. Auftragsforschung an andere Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sowie Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden. Was sind die Förderkriterien? Eine wichtige Voraussetzung für eine positive Bescheinigung ist, dass die eingereichten Projekte die folgenden Kriterien erfüllen: Neuartigkeit: Gewinnung neuer ErkenntnisseNachweis schöpferischer LeistungGeplante und systematische DurchführungTechnische Unsicherheiten klärenÜbertragbare oder reproduzierbare Ergebnisse Wie können wir Sie unterstützen? Bei umfassender Darstellung der Projekte bestehen gute Erfolgsaussichten. Wir Sorgen für eine einfache und schnelle Beantragung und unterstützen Sie im gesamten Prozess. Wenn Sie sich zur Forschungszulage beraten lassen wollen oder, wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen.⁠⁠Selbstverständlich ist das Erstgespräch für Sie kostenfrei! Der Beitrag Steuerliche Forschungszulage von FuE erschien zuerst auf BBW Unternehmensberatung.

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