Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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zum Artikel gehenReligionsgemeinschaften dürfen weiter Steuern erheben
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zum Artikel gehenWie Kapitalanleger mit einer Partnerbank der US-Steuerbehörde unnötige Quellensteuern auf US-Dividenden und Zinsen sparen
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