Strafprozess Änderungen der StPO

Der Gesetzgeber hat es sich nicht nehmen lassen, auch im Jahre 2019 die Strafprozessordnung zu verschärfen. Genannt hat er die Verschärfung Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019. Den Begriff Modernisierung zu verwenden ist mehr als fragwürdig. Das Gesetz hat den Strafprozess eher ein Stück in Richtung Mittelalter verschoben. Wesentliche Änderungen im Strafprozess Allgemeines Das angestrebte Ziel des Gesetzgebers bestand offiziell darin, den Strafprozess zu beschleunigen und zu verbessern. Sieht man genauer hin, dann bedeutet dies nichts anderes als das staatlichen Institutionen weitere Werkzeuge zur Verfügung gestellt wurden, um kurzen Prozess machen zu können. Die wesentlichen Neuregelungen im Strafprozess Verkürzt wurde die Frist für die Geltendmachung der sogenannten Besetzungsrüge. Diese muss nunmehr innerhalb einer Woche nach Mitteilung über die Gerichtsbesetzung erfolgen. Die größte Schweinerei betrifft die Änderungen im Hinblick auf Befangenheitsanträge gegenüber einem Richter. Der Richter soll nun, trotz Befangenheitsantrag, weiter an der Hauptverhandlung mitwirken können. Beweisanträge dürfen schneller abgelehnt werden, wenn diese der Prozessverschleppung dienen solln. Auch die Telekommunikationsüberwachung wurde ausgedehnt. Erweitert wurden die Möglichkeiten der molekulargenetischen Untersuchung. Positiv ist, dass die Möglichkeit zur audiovisuellen Vernehmung von Opfern bestimmter schwerer Sexualstraftaten ausgedehnt wurde. FAZIT Seit geraumer Zeit ist es bedauerlicherweise zur Regel geworden, dass der Gesetzgeber den Strafprozess immer weiter in Richtung der einfacheren staatlichen Kontrolle anpasst. und die Regeln eines freiheitlichen und rechtsstaatlichen Prozesses mehr und mehr untergräbt. Dies hat er mit seiner Änderung im Jahre 2019 nun wiederum getan. Derartige Änderungen der Strafprozessordnung gehen an den Bürgern wohl eher vorbei und können so hintenrum einfach und unbemerkt durchgeführt werden. Was dies für Folgen für Personen hat, die ins Kreuzfeuer der Polizei bzw. der Justiz geraten sind, wird erst bemerkt, wenn man dann selber mal vor dem Kadi sitzt. Es bleibt die Hoffnung, dass diese endlosen Vereinfachungen im Strfaprozess und ebenso das Geschrei nach ständiger Schließung irgendwelcher Strafbarkeitslücken schnell ein Ende findet. Ansonsten endet irgendwann unsere Freiheit. Kontaktdaten Rechtsanwalt und Strafverteidiger Göde: Kontaktformular Anwaltskankanzlei Göde in Potsdam Telefon: 0331 235 335 92 E-Mail: intspo Adresse: Anwaltskanzlei Göde Jägerallee 28 14469 Potsdam Der Beitrag Strafprozess Änderungen der StPO erschien zuerst auf Rechtsanwalt Göde.

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