Gestern hat der Bundestag das jüngste Afghanistan-Mandat beschlossen. Der internationale Rückzug vom Hindukusch nimmt erste Züge an. Ob das richtig ist oder nicht, haben wir hier schon häufig diskutiert. Umso mehr freue ich mich, dass sich Prof. Thomas Jäger von der Uni Köln jetzt nun schon dritten Mal Zeit für meine Leser nimmt, um die gestrige Bundestagsdebatte vor der Abstimmung zu analysieren. Prof. Thomas Jäger, Politikwissenschaftler Uni Köln Transition in Afghanistan von Prof. Thomas Jäger Mit 424 Stimmen hat der Deutsche Bundestag bei 107 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen am 26.Januar 2012 dem Antrag der Bundesregierung vom 14.12.2011 (Drucksache 17/8166) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708166.pdf über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Unterstützungstruppe in Afghanistan zugestimmt. Der Antrag beruft sich dabei auf unterschiedliche UN-Resolutionen, Beschlüsse der NATO und Konferenzerklärungen. Beabsichtigt ist, die Zahl der Bundeswehrtruppen nach der nunmehr beschlossenen Reduzierung auf 4.900 im nächsten Jahr weiter auf 4.400 zu reduzieren, „soweit die Lage dies erlaubt und dadurch die eingesetzten Truppen oder die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses nicht gefährdet werden“ – wie es in der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 17/8393) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/083/1708393.pdf vom 19.1.2012 heißt. Im Antrag der Bundesregierung wird hingegen betont: „Gemäß der Sicherheitsratsresolution 2011 vom Oktober 2011 hat der ISAF-Einsatz unverändert zum Ziel, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal…in einem sichern Umfeld arbeiten können. Dabei stehen insbesondere die Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte im Mittelpunkt. Diese sind so zu befähigen, dass sie spätestens Ende 2014 die vollständige Sicherheitsverantwortung in Afghanistan wahrnehmen können.“ In der nachfolgenden Begründung lautet die Formulierung: „Bis Ende 2014 soll die Transition abgeschlossen sein. Afghanistan wird dann die vollständige Kontrolle über das afghanische Staatsgebiet selbständig ausüben.“ Mit „Afghanistan“ ist in diesem Satz die afghanische Regierung gemeint, denn im anschließenden Satz wird ausgeführt, dass Präsident Karzai dieses Ziel formuliert habe. Für jeden kontrolliert erfolgreichen, zweckgerichteten Mitteleinsatz sind folgende Fragen zu beantworten: (1) Was sind die politischen Zwecke des Einsatzes? (2) Welche Teilziele müssen umgesetzt werden, um den politischen Zweck zu erreichen? (3) Welche Mittel sind hierfür notwendig? Welche Zwecke werden im Antrag der Bundesregierung, dem der Deutsche Bundestag zugestimmt hat, genannt? „Aus dem Krisenherd Afghanistan muss ein souveräner und verantwortlicher Staat werden, der als gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemeinschaft nachhaltig zu Frieden und Stabilität in der Region beiträgt“ heißt es dort, und „dass von Afghanistan nie wieder eine terroristische Gefahr für die Welt ausgeht.“ Die genannten politischen Zwecke sind: (1) Afghanistan soll ein stabiler, demokratischer Staat sein, in dem die Regierung ordnungspolitische Aufgaben nachvollziehbar umsetzen kann. (2) Von Afghanistan soll keine Gefährdung der regionalen Ordnung ausgehen. (3) Von Afghanistan soll keine Gefährdung anderer Staaten und Gesellschaften ausgehen. Alle drei Zwecke sind noch nicht erreicht. (1) Die afghanische Regierung könne derzeit staatliche Stabilität nicht alleine herstellen und habe „im Hinblick auf Qualität und Transparenz von Regierungsführung und Demokratie… noch einiges zu leisten.“ „Die afghanische Regierung wird weiter daran arbeiten, Reformen voranzutreiben und ihren Aufgaben gegenüber dem afghanischen Volk gerecht zu werden…“ (2) Die regionale Sicherheitslage sei prekär, „die Gefahr eines Bürgerkriegs in Afghanistan mit regionalen Auswirkungen ist noch längst nicht vollständig gebannt.“ (3) Langfristiges ziviles und politisches Engagement ist notwendig, um die eigenen Sicherheitsinteressen zu gewährleisten. Welche Ziele werden formuliert, diese politischen Zwecke zu erreichen? Im Zentrum stehen die Anzahl und Qualität der Ausbildung der Sicherheitskräfte (Afghan National Army (ANA); Afghan National Police (ANP)). Die Bundeswehr soll durch die Reform des Sicherheitssektors diese Kräfte unterstützen und befähigen, die Bevölkerung sowie internationales Personal zu schützen und die Sicherheit aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die afghanische Regierung bei der Drogenbekämpfung entsprechend ihres Ansatzes einer „Alternativen Entwicklung als Teil einer entwicklungsorientierten Drogenpolitik“ (hierzu Drucksache 17/6635 Frage 12 und 13 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706635.pdf ), Dabei soll Afghanistan wirtschaftlich und sozial entwickelt werden. Die Schwerpunkte der deutschen Unterstützung liegen in nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, Energie- und Trinkwasserversorgung, Grund- Berufs- und Hochschulbildung, Gesundheit, ziviler Luftfahrt, Kultur, Polizeiaufbau, Reintegration sowie guter Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung bezeichnet die wirtschaftliche und soziale Transformation als „Generationenaufgabe“. Welche Mittel werden hierzu eingesetzt? Für den Einsatz der Bundeswehr werden 1.058 Milliarden Euro für den Zeitraum vom 1.2.2012 bis 31.1.2013 bereitgestellt. Damit soll neben Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Streitkräfte gewährleistet sein, gemeinsame Lagebilder zu erarbeiten, gemeinsame Führung herzustellen, den Luftraum zu überwachen, Eigensicherung zu gewährleisten und Verwundetentransporte bereitzuhalten. Für die Polizeiausbildung sind 77 Millionen Euro vorgesehen. Für 2012/13 werden keine Personalzahlen genannt, 2011 waren bis zu 200 Polizeibeamte bilateral und bis zu 60 Polizeiexperten über EUPOL eingesetzt. Für die Entwicklungszusammenarbeit stellt der Bundestag der Regierung 430 Millionen bereit. Für die Kohärenz einer erfolgreichen Strategie sind insbesondere drei Fragen zu beantworten. Die erste Frage lautet: Werden zur Erreichung der Zwecke die richtigen Ziele definiert und ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt? Damit wird die innere Kohärenz des Ansatzes festgestellt. Die zweite Frage lautet: Welche nicht-intendierten Ziele können durch den Einsatz der Mittel umgesetzt werden und wie verändern diese die Möglichkeit, die genannten Zwecke zu erreichen? Damit wird die innere Kohärenz des Ansatzes um die Frage nicht-intendierter Wirkungen erweitert. Schließlich ist drittens zu fragen: Inwieweit Komplementaritäten und Widersprüche zu den Zwecksetzungen, Zieldefinitonen und Mitteleinsätzen anderer Akteure in Afghanistan bestehen, und zwar sowohl der internationalen als auch der nationalen Akteure. Eine zweckorientierte, zielführende und mittelgestützte Strategie setzt voraus, dass zumindest diese Fragen beantwortet werden. In seinem Bericht über seine Tätigkeit als Botschafter in und Sonderbotschafter für Afghanistan zitiert Shepard Cowper-Coles Sun Tzu mit dem Halbsatz „Taktik ohne Strategie ist Lärm vor der Niederlage“. Deswegen müssen die strategischen Fragen erörtert werden.
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