Tarifliche Feiertagszuschläge: Welcher Beschäftigungsort gilt?

Nach welchem Ort richtet sich der Feiertagszuschlag? (Foto: blende11.photo_stock.adobe.com)Die Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das kann zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. Der Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge richtet sich danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht für Beschäftigte im Anwendungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entschieden (BAG, Urteil vom 01.08.2024, Aktenzeichen 6 AZR 38/24). Demnach ist der Zuschlag auch dann zu zahlen, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin an einem Tag, der am üblichen Beschäftigungsort ein Feiertag ist, in einem anderen Bundesland eingesetzt wird, wo dieser Tag ein normaler Werktag ist. Dienstreise von NRW nach Hessen am 1. November Zum Fall: Ein in einer Klinik in Nordrhein-Westfalen beschäftigter Arbeitnehmer nahm auf Anweisung seines Arbeitgebers vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil. Der 1. November ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag (Allerheiligen), im Bundesland Hessen jedoch nicht. Die Anreise an diesem Tag nach Hessen war als Dienstreise zu werten, der Arbeitnehmer war an diesem Tag unstreitig für seinen Arbeitgeber tätig. Dieser schrieb dem Mitarbeiter die am 1. November geleisteten Arbeitsstunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte ihm jedoch keinen Feiertagszuschlag. Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich Der Arbeitnehmer war der Meinung, dass ihm der Feiertagszuschlag zusteht, da an seinem regulären Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag war. Vor dem Arbeitsgericht hatte die Klage zunächst Erfolg, das Landesarbeitsgericht Hamm gab dann allerdings dem Arbeitgeber recht. Schließlich entschied das BAG zugunsten des Arbeitnehmers. Demnach ist der regelmäßige Beschäftigungsort entscheidend dafür, ob dem Arbeitnehmer der tarifliche Feiertagszuschlag gemäß TV-L zusteht. Dieser regelmäßige Beschäftigungsort liegt im vorliegenden Fall in Nordrhein-Westfalen, wo der 1. November gesetzlicher Feiertag ist.

zum Artikel gehen

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung

zum Artikel gehen

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung

zum Artikel gehen

Helium 10 das FBA Tool im Test

Wir bewerten ein Tool, welches für alle, die bei Amazon Waren auf dem Markplatz verkaufen wollen, als unverzichtbare FBA-Tool gilt: Helium 10. Die Software Suite gilt unter Branchenkennern als die Allzweckwaffe, wenn es um Produktrecherche, Mitbewerberana

zum Artikel gehen

Rentenfreibetrag: Welcher Teil der Rente ist steuerfrei?

Ein gewisser Teil der gesetzlichen Rente ist steuerfrei. Doch wie erfolgt die Besteuerung von Alterseinkünfte und welcher Rentenfreibetrag steht Ihnen zu? (Berechnung & Video)

zum Artikel gehen

Freie Zeit oder Feiertagszuschlag – was gilt im Minijob an Feiertagen?

Welche Feiertage stehen an? Im Mai gelten bundesweit diese gesetzlichen Feiertage in Deutschland: 01.05.2023 Tag der Arbeit 18.05.2023 Christi Himmelfahrt 29.05.2023 Pfingstmontag Wichtig: Nicht alle Bundesländer haben die gleichen gesetzlichen Feiertag

zum Artikel gehen