Teurer Wanderurlaub oder "Augen auf beim Vignettenkauf"

Dass die Benutzung der sterreichischen Autobahn gebhrenpflichtig ist, ist ja hinlnglich bekannt. Fast jeder von uns hat schonmal ein "Pickerl" an seine Frontscheibe geklebt. Seit 2018 wurde das Angebot der ASFiNAG nun auch durch die sogenannte "Digitale Vignette" erweitert. An sich keine schlechte Sache..., dachten wir. Leider kann man hier auch in bse Stolperfallen tappen. // Endlich sollte es fr uns mal wieder nach Sdtirol zum Wandern gehen. Wie immer passierten wir auf der Reise nach Italien auch unser Nachbarland sterreich, und wie immer fuhren wir eine Tankstelle an, um uns eine Vignette fr die sterreichische Autobahn zu kaufen. Nicht wie immer gab es an der Tankstelle im obersterreichischen Rohrbach jedoch keine Klebevignetten, sondern nur die sogenannte digitale Vignette. Ich dachte mir nichts Bses und nahm diese. Die Verkuferin der Tankstelle, die die Vignetten im Namen und auf Rechnung der ASFiNAG verkauft, wollte das Kennzeichen meines Fahrzeuges wissen, welches ich ihr bereitwillig mitteilte. Vor dem Kauf bekam ich eine Kopie der Bestellbesttigung zur Kontrolle vorgelegt. Ich stellte fest, da der Bindestrich an einer anderen Stelle steht als dies gewhnlich der Fall ist. Im Nummernschild selbst und auch in den Zulassungspapieren steht ja gar kein Bindestrich, aber wenn man einen angibt, geschieht dies zwischen dem Buchstaben fr den Ort (in unserem Fall C fr Chemnitz) und den darauffolgenden Buchstaben - also so: X-XX123. Die Verkuferin hatte den Strich zwischen den Buchstaben und den Zahlen geschrieben: XXX-123. Davor stand das DE fr Deutsches Kennzeichen. Ich machte sie darauf aufmerksam, und sie sagte mir, sie knne das bei auslndischen Kennzeichen in ihrem Computer nicht anders eingeben und es wrde letztlich keinen Unterschied machen. Das mute ich so glauben und bezahlte die 9,40 fr die 10-Tages-Vignette. Zum Schlu vergewisserte ich mich nochmal, ob ich nun ab sofort die Autobahn benutzen drfe, was die Mitarbeiterin der Tankstelle (ASFiNAG-autorisiert!) besttigte. Nach einem sehr schnen und erlebnisreichen Wanderurlaub fand ich einen Einschreibebrief der ASFiNAG vor. Der Inhalt - eine Rechnung ber 120 Euro Ersatzmaut, weil ich ohne gltige Vignette die Autobahn befahren htte. Optimistisch und gutglubig nahm ich an, dass sich dieser Irrtum leicht aufklren lassen wrde, doch die Kommunikation mit der ASFiNAG belehrte mich leider eines besseren. Die Mitarbeiterin der Hotline, der ich den Vorgang zuerst schilderte, bat mich, den Nachweis ber die gltige Vignette per Email zu schicken und den Sachverhalt nochmal kurz zu schildern, was ich umgehend tat. Zum Glck hatte ich den Nachweis noch, denn laut Aufschrift auf diesem Beleg muss man ihn nur whrend der Vignettendauer aufheben - eventuelle Forderungen der ASFiNAG kommen aber erst danach. Die Email wurde noch am selben Tage beantwortet. Bei den Vertriebsstellen handele es sich nicht um ASFiNAG-Mitarbeiter, und somit knnen deren Aussagen keine Bercksichtigung finden. Ich wies in meiner Antwort nochmals darauf hin, dass die Tankstelle die Vignetten im Namen der ASFiNAG verkauft hat und ich nicht wissen kann, ob es sich um Mitarbeiter der ASFiNAG handelt. Bezglich des Striches im Kennzeichen merkte ich an, da#xDF; man selbst auf der Seite der ASFiNAG, wo man Gltigkeitsabfragen ttigen kann (wie ich spter erfuhr) aufgefordert wird, die Kennzeichen ohne Lehrzeichen und Bindestrich einzugeben und dass es bei einem deutschen Kennzeichen eindeutig ist, denn es gibt keine Kennzeichen mit Strich zwischen Buchstaben und Zahlen. Die Antwort der ASFiNAG lie nicht lange auf sich warten, und diesmal war keine Rede mehr von der Aussage der Mitarbeiterin und ihrem Anstellungsverhltnis. Diesmal habe ich gelernt, da man als Kfz-Fhrer eine Mitwirkungspflicht hat und im Rahmen dieser immer direkt vor Benutzung der Autobahn online eine Abfrage machen muss, ob man berhaupt im Besitz einer gltigen digitalen Vignette ist. Bld, wenn man da keinen Internet-Zugang hat. So war meine einzige Chance, die Mitarbeiterin der ASFiNAG-Vertriebstelle zu befragen (in dem Fall die Tankstelle in Rohrbach), was ich auch getan habe. Man besttigte mir, im Besitz einer gltigen Vignette zu sein und die Autobahn nutzen zu drfen. Leider interessiert dies alles die ASFiNAG nicht... Nachdem ich ihnen darlegte, da ich meiner Mitwirkungspflicht sehr wohl nachgekommen bin, indem ich mich bei der Tankstelle nochmals rckversicherte, ob ich nun auf die Autobahn fahren drfe, kam die lapidare Antwort: "In Ihrem Fall liegt kein Umstand vor, der die Rcknahme einer zu Recht ausgestellten Ersatzmautforderung rechtfertigen wrde". FAZIT: Die ASFiNAG verkaufte mir eine Vignette, die sie dann selbst nicht akzeptierte. Dafr mu ich jetzt 120 Euro "Ersatzmaut" bezahlen, weil ich widerrechtlich eine Mautpflichtige Strae benutzt htte. Noch erschreckender ist, da dies offenbar kein Einzelfall ist. Bei meinen Recherchen mute ich feststellen, da sehr viele Leute Probleme mit der ASFiNAG haben. Dies zeigen die unzhligen Kommentare im Blog des Herrn Rechtsanwalt Hofer aus Wien und auch im Blog der ASFiNAG selbst. Meine Konsequenz aus dieser Geschichte ist, dass ich knftig nur noch Klebevignetten kaufen werde. Da gibt es zwar, wie man in den oben verlinkten Blogs lesen kann, offenbar auch hin und wieder Probleme, aber mit der digitalen Vignette kann man noch schneller "ins Messer laufen".

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