Tierbestattung Wie darf ich mein Tier begraben?

Neben der Trauer um ein Familienmitglied muss sich jeder Tierbesitzer fragen, wie er sein Tier begraben darf. Infolge der BSE (Rinderwahn) Skandale wurden die Regelungen zur Tierkörperbeseitigung geändert. Im Zuge dessen erfuhr sowohl das Tierkörperbeseitigungsgesetz als auch die tierische Nebenproduktbeseitigungsverordnung (TierNebV) eine Änderung. Grundsätzlich sind alle Tiere in sog. Tierbeseitigungsanlagen zu verbringen. Hiervon macht aber § 27 Abs. 2 und 2 TierNebV Ausnahmen. So dürfen Haustiere auch vergraben oder verbrannt werden. Verstoßen Sie gegen die Regelung zur Bestattung von Haustieren droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000€. TierkörperbeseitigungsanlageBelassen Sie ihr Tier nach dessem Tod beim Tierarzt müssen Sie damit rechnen, dass dieses in einer Tierkörperbeseitigungsanlage verbracht wird, sofern Sie mit Ihrem Tierarzt keine ausdrückliche andere Regelung getroffen haben VerbrennenDie Verbrennung von Haustieren darf nur im Tierkrematorium stattfinden. Hierbei besteht die Möglichkeit von einem Einzel- oder Sammelkrematorium. Sofern Sie Ihr Tier einzeln verbrennen lassen, können Sie zum Beispiel Ihr geliebtes Haustier in der Urne mit nach Hause nehmen oder lassen aus einen Teil der Asche ein Schmuckstück (Asche-Anhänger, Edelstein) anfertigen. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es zur Verwendung nach der einäscherung nicht VergrabenHaustiere wie Hund, Katze, Vogel, Hase und andere Kleintiere dürfen Sie begraben.Bestattungen dürfen nur auf (1) ausgewiesenen Tierfriedhöfen (in Einzel- oder Sammelgäbern) oder (2) auf Grundstücken, welche im Eigentum des Tierhalters stehen, erfolgen.Wenn Sie Ihren Liebling selbst begraben möchten, müssen Sie auf folgendes achten: Das Grab muss 50cm (gemessen ab dem Grabrand) tief sein. Das Tier darf nur in leicht verottbaren Material (z.B. Wolldecke, Zeitung) vergraben werden. Das Grab muss von öffentlichen Wegen und Plätzen mindestens ein (besser zwei) Meter Abstand haben. Sie dürfen Ihr Tier nicht begraben, wenn dieses an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben ist. Sollten Sie bei dieser Frage unsicher sein, holen Sie sich im Zeifel beim zuständigen Veterinäramt / Ordnungsamt eine Genehmigung ein. Es ist verboten jegliche Art von Haustieren in Parks, Wäldern, öffentlichen Wegen, Plätzen und Grünanlagen sowie in Naturschutz-/ Wasserschutzgebieten zu begraben. Weiter ist es ausdrücklich verboten seinen Hund, Katze oder andere größere Tiere im Hausmüll / Biotonne zu entsorgen. Hiervon ausgenommen, sind kleine Haustier (Vogel, Hamster etc.) AusstopfenAls letzte Möglichkeit können Sie Ihr Tier auch ausstopfen lassen. Dies ist jedoch sehr kostenintensiv. Ich weise darauf hin, dass es sich bei diesem Beitrag ausschließlich um einen Überblick handelt. Eine verbindliche Rechtsberatung ist hiermit nicht verbunden, da jeder Sachverhalt einzigartig ist. Haben Sie Fragen, können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren.

zum Artikel gehen

Tiere denken ein heikles Thema der Mensch-Tier Beziehung

Tiere denken In seinem Buch Tiere denken Vom Recht der Tiere und den Grenzen des Menschen (2016) spricht der Phiolosoph und Autor Richard David Precht über das ambivalente Verhältnis des Menschen zum Tier. Precht stellt den gängigen Argumenten, daß der M

zum Artikel gehen

Der Traum vom eigenen magischen Tier wird wahr

Der Traum vom eigenen magischen Tier wird wahr Heunec präsentiert die tierischen Helden #Anzeige Mit bereits mehr als 2,8 Millionen Kinobesucher:innen in Deutschland hat der zweite Teil von „Die Schule der magischen Tiere“ nahtlos an den Erfolg des e

zum Artikel gehen

Tierliebekongress

Tierliebekongress Der Kongress ist genau das richtige für dich, wenn du dein Tier besser verstehen möchtest und du dich für alternative Medizin interessierst. Ein Online Kongress für dein Tier 7 Tage lang kannst du täglich interessanten Interviews rund

zum Artikel gehen

Tödliche Unachtsamkeit: Seniorin mit Rollator von Lkw begraben

Am Montagnachmittag kam es in Wörth am Rhein (Rheinland-Pfalz) zu einem Unfall, der eine 86 Jahre alte Frau das Leben kostete.

zum Artikel gehen