TU-interne Forschungsförderung: Call „Forschungsinfrastruktur“ 2021/22

Im Rahmen dieser Forschungsinfrastruktur-Ausschreibung der TU-internen Forschungsförderung können wieder Anträge zur Verbesserung und Modernisierung der apparativen Grundausstattung und Forschungsinfrastruktur eingereicht werden. Gefördert werden Geräte sowie apparative und sonstige Infrastruktur, die benötigt werden, um die Erfolgschancen eines Forschungsantrags durch Optimierung der Forschungsinfrastruktur zu erhöhen bzw. um konkurrenzfähig Drittmittel einwerben zu können. Bei der letzten Ausschreibung von Forschungsinfrastruktur betrug die interne Förderquote: 43%.Die Vizepräsidentin für Forschung, Berufungsstrategie und Transfer, Prof. Dr.-Ing. Christine Ahrend, lädt alle Fachgebiete der TU Berlin dazu ein, sich um eine Förderung zu bewerben.Der Förderumfang durch die TU-interne Forschungsförderung umfasst im Einzelfall einen Betrag von 20.000 Euro bis 150.000 Euro. Eine anteilige Finanzierung der beantragten Forschungsinfrastruktur durch das/die antragstellende(n) Fachgebiet(e) oder Fakultät bzw. Institut von mindestens 25 bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten wird erwartet. Eine entsprechende Bestätigung muss bei der Antragsstellung vorgelegt werden. Die Gesamtkosten (brutto) der beantragten Infrastruktur dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten. Es wird angestrebt, Anträge mit einem Gesamtvolumen von 800.000 Euro aus dem Budget der internen Forschungsförderung zu fördern.Die Frist zur Antragsstellung endet am 28. Februar 2022.Weiterführende InformationenFörderbedingungen sowie das Template zur AntragstellungKontaktDr. Sören Stange, Servicebereich Forschung VC, Leiter Team Forschungsförderung, +49 (0)30 314-23864, stange(at)tu-berlin.deDr. Tim Köhler-Ramm, Servicebereich Forschung VC, Forschungsreferent im Team Forschungsförderung, +49 (0)30 314-70106, t.koehler-ramm(at)tu-berlin.de

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