Für geringfügig Beschäftigte bestehen seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden.
Kein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung
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zum Artikel gehenDer Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.
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zum Artikel gehenMilliardeneinbußen durch Sozialleistungsmissbrauch
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