Umweltschutz in Betrieben

Es ist nicht einfach die Pflichten und Möglichkeiten in Bezug auf den betrieblichen Umweltschutz zu ermitteln. Daher möchten wir ihnen dieses Thema im Folgenden näher erläutern und aufzeigen, was betrieblicher Umweltschutz ist, welche gesetzlichen Vorschriften es zum Umweltschutz in Betrieben gibt und welche Maßnahmen sie ergreifen können. Was ist betrieblicher Umweltschutz? Um zu verstehen was mit betrieblichen Umweltschutz gemeint ist, klären wir zunächst was sich hinter dem Begriff Umweltschutz verbirgt: „Unter Umweltschutz versteht man alle Ziele und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen“ (siehe Definition Umweltschutz aus der Umweltdatenbank). Der Umweltschutz widmet sich somit dem ganzheitlichen Schutz von Natur und Klima für mehr Nachhaltigkeit. In Bezug auf den Umweltschutz in Betrieben sind diejenigen Maßnahmen gemeint, mit welchen der Umweltschutz in Unternehmen sichergestellt wird. In welche Bereiche kann man den betrieblichen Umweltschutz einteilen? Unternehmen können den betrieblichen Umweltschutz in verschiedenen Bereichen verwirklichen: Immissionsschutz Abfallwirtschaft Umwelt- und Energiemanagement Boden- Gewässer und Naturschutz Energie- und Materialeffizienz Umwelthaftung Warum ist Umweltschutz wichtig für Unternehmen? Durch ein umweltbewusstes Handeln kann der Verbrauch von Ressourcen wie z.B. Energie oder Wasser verringert werden, um so das natürliche Lebensumfeld der Menschen zu erhalten. Diese Maßnahmen sind wie ein Großteil der Maßnahmen im Umweltschutz gleichzeitig kostensparend. Ein Betrieb kann mittels eines betrieblichen Umweltschutzes aber nicht nur die eigenen Produktionskosten verringern und die Umwelt schonen, sondern auch seine Außenwirkung verbessern. Dabei hat jedes Unternehmen die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und zusätzlich Kosten und Ressourcen einzusparen. Am Ende profitieren Umwelt, Unternehmen sowie Mitarbeiter und Kunden gleichermaßen von einem betrieblichen Umweltschutz. Was bedeutet betrieblicher Umweltschutz? Es gibt unterschiedliche Vorschriften und Vorgaben zur Anwendung des betrieblichen Umweltschutzes (bspw. europäische Normen, Umweltrecht, Standards und Zertifizierungen), welche an die Unternehmensgröße gekoppelt sind. § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Umweltschutz in Deutschland: „Als betrieblicher Umweltschutz im Sinne dieses Gesetzes sind alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen.“ Weitere Maßnahmen regeln die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften in den entsprechenden Bereichen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist beispielsweise festgelegt, welche Anlagen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Allerdings müssen auch Betriebe, die keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, Umweltvorschriften einhalten. Denn Umweltvorschriften und -gesetze gelten nicht nur für genehmigungspflichtige Anlagen. Was muss ein Unternehmen also tun, um in Bezug auf den Umweltschutz in Betrieben rechtskonform zu handeln? Wer ist für den Umweltschutz im Betrieb zuständig? Ab bestimmten Unternehmensgrößen gibt es mehr und spezifischere Vorgaben an den betrieblichen Umweltschutz. Ein Umweltschutzbeauftragter ist im Unternehmen für alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz der erste Ansprechpartner. Außerdem berät der die Geschäftsführung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum betrieblichen Umweltschutz. Somit ist ein Umweltschutzbeauftragter ein zentraler Ansprechpartner für die Bereiche Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Gewässerschutz und allen weiteren umweltrelevanten Bereiche. Eine gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Umweltschutzbeauftragten besteht jedoch nicht. Im Folgenden stellen wir Ihnen typische Beauftragte vor, welche je nach Unternehmen und Art der Tätigkeit vom Gesetzgeber gefordert werden: Ein Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) berät die Geschäftsleitung und die Beschäftigten in allen Bereichen, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können. Die genauen Aufgaben sind in § 54 BImSchG beschrieben. Der Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 58 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist unter anderem für die Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Beseitigung von Abfällen, die Einhaltung von Gesetzen und die Aufklärung von Mitarbeitern über besondere Gefahren, welche von Abfällen ausgehen, zuständig. Ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) berät die Geschäftsführung und Beschäftigten in allen relevanten Angelegenheiten des Gewässerschutzes. Des Weiteren überwacht er die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die innerbetriebliche Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren. Dies ist nur eine kleine Auswahl möglicher gesetzlich geforderter Betriebsbeauftragter. Neben gesetzlich geforderten Betriebsbeauftragten ist der Einsatz von „internen Betriebsbeauftragten“ im betrieblichen Umweltschutz ein wichtiger Baustein. Dazu zählt auch ein Umweltmanagementbeauftragter (UMB). Seine Aufgaben beziehen sich allerdings auf ein implementiertes Managementsystem wie EMAS oder ISO 14001. Sie interessieren sich für einen externen Umweltmanagementbeauftragten? Lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen. Wie kann Umweltschutz im Betrieb aussehen? Umweltschutz benötigt nicht zwingend Regelungen und Gesetze. Auch mit einfachen Maßnahmen kann die Umwelt und das Klima geschützt werden. Einfache Maßnahmen können schnell umgesetzt werden, dazu zählt beispielsweise: das Ausschalten von nicht benötigten Elektrogeräten (z.B. den Bildschirm nach der Arbeit ausschalten und nicht im Standby-Modus lassen) der Wechsel von alten Glühbirnen durch LED´s die Nutzung von Filterkaffe oder Vollautomaten, um den Verpackungsmüll durch Kapsel-Kaffeemaschinen zu reduzieren Weitere Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben können wie folgt aussehen Wiederverwendung bzw. Aufbereitung der Abwässer Einführung von E-Autos als Firmenfahrzeuge Wechsel zu einem Grün-/ Ökostrom-Anbieter Inbetriebnahme einer Solar- und/ oder einer PV Anlage auf dem Betriebsgelände Abfallvermeidung und Trennung anfallender Abfälle Zusammenfassend sollte versucht werden Produktionsprozesse zur Vermeidung von Abfällen zu optimieren, Emissionen von Luftschadstoffen zu vermindern und einen effizienten Energieeinsatz zu gewährleisten. Wie kann ein Unternehmen die Umwelt nachhaltig schützen? Mit Hilfe eines Umwelt- und / oder Energiemanagementsystems lässt sich der betriebliche Umweltschutz strukturiert durchführen. Die Energiemanagementnorm ISO 50001 hilft Ihnen ein systematisches Energiemanagementsystem aufzubauen. Im Umweltmanagement haben Sie die Wahl zwischen einer Zertifizierung nach ISO 14001 oder EMAS. Durch die Zertifizierung nach einem dieser Managementsysteme wird nicht nur die Umwelt nachweislich geschützt und Ihre eigene Umweltleistung kontinuierlich verbessert, sondern auch der Zugang zu (teils nicht unerheblichen) Fördergeldern ermöglicht. Ebenfalls ist die positive Außenwirkung ihres Unternehmens mittels Umweltschutz-Zertifizierungen zu erwähnen. Besteht weiterer Informations- oder Hilfebedarf? Wir unterstützen Sie bei einer grundlegenden Bestandsanalyse Ihrer umweltrelevanten Prozesse. Auch gern bei der darauffolgenden Auswertung der Ergebnisse oder während der Implementierung eines Managementsystems. So können wir gemeinsam entsprechende Verbesserungsmaßnahmen erarbeiten und umsetzen. Melden Sie sich unverbindlich bei unseren Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagern und vereinbaren sie ein kostenfreies Erstgespräch Der Beitrag Umweltschutz in Betrieben erschien zuerst auf AUDIT GmbH.

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