Unbekannt: Die Vermieterbescheinigung

Seit dem 1. November 2015 gilt nun das Bundesmeldegesetz (BMG). Es verpflichtet den Vermieter, den Ein- oder Auszug eines Mieters schriftlich oder elektronisch innerhalb von 14 Tagen zu beurkunden, und zwar durch eine Vermieterbescheinigung (auch Wohnungsgeberbestätigung genannt). Der Mieter erhält diese Vermieterbescheinigung vom Vermieter in schriftlicher. Form und muss diese beim Einwohnermeldeamt bei seiner Abmeldung (Umzug ins Ausland) oder Anmeldung vorlegen können. The post Unbekannt: Die Vermieterbescheinigung appeared first on Baltes Umzug.

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Statement der Technischen Hochschule Lübeck, der Universität zu Lübeck und der Studierendenvertretung beider Hochschulen

Studierende, Mitarbeitende und die Präsidien der Lübecker Universität zu Lübeck und der Technischen Hochschule Lübeck sind bestürzt über die antisemitischen Schmierereien auf dem Boden vor der gemeinsam genutzten Mensa. Die Schmiererei wurde zwischenzeitl

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Zum Valentinstag

Zum Valentinstag Pralinen, Blumen und ein Kuss, an diesem Tag sind sie ein Muss. Sie geben ja, vergiss das nicht, der Zuneigung erst ein Gesicht. Zwar war der Tag hier in dem Land als Feiertag rech

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[nur Bilder] Das große Raketen-Bilderbuch

Hallo zusammen, wie der Titel schon erahnen lässt, soll es in diesem Thread ausschließlich um Bilder von Raketen/Sets gehen. Raketen sind für viele einer der schönsten und besten Silvester–Artikel, die es gibt. Viele lieben sie und viele haben sie wieder

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Seniorenmesse Viva Seniores

Teilnahme an der Seniorenmesse „Viva Seniores“ am 27.04.2019 und 28.04.2019, Schloss Reinbek, Schloßstraße 5, 21465 Reinbek von 11-17 Uhr; Sonntag 28.04.2019, 13.15 Uhr: Vortrag „Digitaler Nachlass- digitales Erbe“; Was passiert mit E-Mail Konten und Co n

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Vortrag: Testament, Nachlass, digitales Erbe

Am Dienstag, 21.05.2019; 18.00 Uhr referieren die Experten Bestattermeister Hendrik-C. Maier und der Notar Alexander Bowien zum Themenbereich Testament, Nachlass und digitales Erbe auf dem Golf Gut Glinde. Sie erhalten Antworten auf Fragen wie: Wer brauch

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