Unfallabwicklung

UNFALLABWICKLUNG Nach einem Verkehrsunfall sitzt der Schock erstmal tief. Das wichtigste ist anschließend, sich um die eigene Gesundheit zu kümmern, zu prüfen, ob jeder Wohlauf ist und nichts dem Zufall zu überlassen. Organisatorisch kommt einiges auf Unfallgeschädigte zu, um den Schaden professionell zu regulieren und den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Die Regulierung eines Unfallschadens ist inzwischen so komplex und umfangreich, dass man ohne fachmännische Unterstützung schnell auf wichtigen Positionen Ihres Schadens sitzen bleiben kann. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei jedem Schritt der Unfallabwicklung. Ruhe bewahren. Das wichtigste ist zunächst einen klaren Kopf bewahren und Nichts dem Zufall überlassen! Dokumentieren Sie schnellstmöglich den Verlauf des Unfallgeschehens. Besonders wichtig ist hierbei die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge um – z.B. bei einer Unfallrekonstruktion den genauen Ablauf zu beweisen. Sofern möglich sollten die Fahrzeug in Unfallposition belassen werden, eine Fotodokumentation erstellen und/oder eine Skizze des Unfalles zu erstellen. Anhand von Kollisionswinkeln und Beschädigungen an den Fahrzeugen ist es unseren Fachleuten möglich einen detaillierten Ablauf des Unfalls zu skizzieren. Wichtig; Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden empfiehlt es sich die Polizei zu informieren, selbst wenn der Unfallgegner ein Verschulden seinerseits einräumt. Eine profesionelle Dokumentation der Situation und des Unfallherganges kann im weiteren Verlauf noch unerlässlich werden. Gibt es evtl. Zeugen vor Ort? Lassen Sie sich deren Personalien geben bzw. erfassen sie Kennzeichen von Fahrzeugen, die sich in der Nähe befinden. Jeder Zeuge kann im Streitfall nützlich sein. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie eine Mitschuld oder alleinige Schuld an dem Unfall haben, äußern Sie dies NICHT und unterschreiben Sie keine derartigen Erklärungen am Unfallort. Profis um Rat ersuchen Die Angebote der gegnerischen Versicherung sind oftmals in deren Sinne erstellt. Um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen, empfiehlt es sich eine Vertragswerkstatt und Gutachter zur Unfallregulierung zu Rate zu ziehen. Selbst im Falle einer Fahrerflucht sind wir in der Lage über das KFZ-Kennzeichen die Versicherungsdaten des Unfallgegners zu erlangen. Sachschaden ermitteln lassen Für den Geschädigten absolut kostenfrei ist eine professionelle Sachschadenermittlung essentiell. Wir arbeiten mit diversen, zertifizierten Sachverständigen zusammen, die Ihnen ein einwandfreies Gutachten zur konkreten Wertermittlung erstellen. Schadenersatz verlangen Ist das Gutachten erstellt und die Schadenshöhe ersichtlich, kann der Geschädigte Schadensersatz von der Gegenseite verlangen. Lässt sich die Gegenseite auf diese Maßgabe nicht ein, ist es ratsam einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht mit einzubeziehen. Das Unfallopfer hat ein gesetzliches Recht auf eine Regulierung der Schäden in vollem Umfang . dazu gehören auch Anwaltskosten. Unsere Partnerkanzleien stehen Ihnen hierbei zur Seite. Reparatur Ist die Unfallabwicklung abgeschlossen und die Kosten gedeckt kann das Fahrzeug nach Herstellervorgabe repariert werden und erfüllt alle Sicherheits-, Funktions- und Korrosionsschutzvorgaben. Was passiert, wenn es sich um einen Totalschaden handelt? Übersteigen nach dem Unfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, so redet man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das bedeutet, dass die gegnerische Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des betroffenen Fahrzeugs erstatten muss. Reparaturkosten lassen sich in diesem Fall jedoch nicht mehr verlangen. Bei einem technischen Totalschaden handelt es sich um ein Fahrzeug, dessen Beschädigungen derart erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wertminderung: Entsteht an einem bis zu fünf Jahre alten KFZ ein unfallbedingter Reparaturschaden, der nicht nur ein Bagatellschaden ist, verbleibt eine Wertminderung. Diese Wertminderung entsteht dadurch, dass ein KFZ mit wesentlichem Vorschaden auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen deutlich geringeren Kaufpreis erzielt, als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Vorschaden. Die Höhe der Wertminderung wird durch einen Sachverständigen in einem Gutachten verlässlich ermittelt. Nutzungsausfallentschädigung: Nutzt der Geschädigte während der Reparaturdauer keinen Mietwagen, hat er meist Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe hängt von Fahrzeugklasse und Alter des Fahrzeugs ab. Personenschaden Wurde der Geschädigte durch den Verkehrsunfall verletzt, kann er in den meisten Fällen diverse Kosten wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. beanspruchen. Unsere Partnerkanzleien stehen Ihnen gerne zur Seite. Der Beitrag Unfallabwicklung erschien zuerst auf Autohaus Geimer .

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