Inländische Investitionen, durchgeführt von ausländischen Unternehmern, werden geschützt, wodurch auch die Rechtssicherheit gemäß dem ungarischen Recht gewährt wird. Unternehmensgründung Ausländische Privatpersonen oder Unternehmen können in Ungarn ein Unternehmen, eine Handelsrepräsentanz oder ein Tochterunternehmen gründen. Es besteht auch die Möglichkeit, Gewinnanteile bzw. Anteile an anderen Unternehmen zu gewinnen ohne zusätzliche Einschränkungen oder Genehmigung durch die lokalen The post Unternehmensgründung in Ungarn durch ausländische Unternehmen im 2016 | News Flash appeared first on Accace BPO und Beratungsdienstleistungen.
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