Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet – vor allem rund um Regelungen zur Unternehmensnachfolge ist besondere Expertise eines damit befassten Rechtsanwalts gefragt.Insbesondere steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten unterscheiden eine Nachfolgegestaltung von einem normalen Erbfall in der Familie. Da geht es oft um sehr viel Geld und Arbeitsplätze, aber auch um Familientraditionen. Dabei will einiges bedacht sein und ein verantwortungsvoller Erblasser wird solche Regeln mit juristischer Unterstützung erstellen.Die Notwendigkeit eines Testaments stimmt die die rechtsgebietsübergreifende juristische Begleitung wieder auf das Kernthema „Erbrecht“ ein. Daher gehört das Steuer einer erfolgreichen Nachfolge-Gestaltung in die Hand eines erfahrenen Fachanwaltes für Erbrecht.Das Unternehmertestament ist Dokumentation einer von einem scheidenden Unternehmer gewünschten Nachfolge im Unternehmen. Ein Unternehmertestament macht insbesondere dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge Risiken für den Fortbestand und den wirtschaftlichen Erfolg der Firma birgt. Unternehmertestamente schließen aus, dass Familienangehörige, die zur Führung eines Unternehmens gänzlich ungeeignet sind, entscheidende Mitspracherechte erhalten. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtig individuelle Fähigkeiten nicht – diese kann ein Unternehmer jedoch zu Lebzeiten beurteilen und dann ein entsprechendes Unternehmertestament aufsetzen – vor allem um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens nach dem Tod des Eigentümers zu sichern.Erbengemeinschaften bergen immer ein großes Risiko. Daher wird Unternehmern empfohlen, rechtzeitig ein professionelles Unternehmertestament aufzusetzen und gleichzeitig die davon Betroffenen auf einen bevorstehenden Übergang vorzubereiten. In Erb- und Steuerrecht erfahrene Anwälte können unterschiedlichste Gestaltungsmöglichkeiten einer Unternehmensnachfolge empfehlen. Verschieden Stiftungsmodelle sowie Konzepte zur Vor- und Nacherbschaft und zur Testamentsvollstreckung können eine Nachfolgeregelung zum Wohl der Firma und der Erben optimieren – auch bezüglich anstehender Erbschaftssteuer-Forderungen des Finanzamtes.Rechtsanwalt Dr. Sennholz steht bei Fragen rund um das Thema Unternehmensnachfolge als Ansprechpartner für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung. Senden Sie dazu eine Mail mit Rückrufwunsch an die Kanzlei oder rufen Sie direkt während der Geschäftszeiten mit der Bitte um Terminvereinbarung an. Der Beitrag Unternehmensnachfolge erschien zuerst auf Bergemann & Weidner Rechtsanwälte.

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IHK vor Ort - Informationsveranstaltung Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge wird zunehmend zur Herausforderung

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