Unterschiedliche Hochrechnungsmethoden erschweren Vergleichbarkeit von Fondspolicen

Mit der letztmaligen Höchstrechnungszinssenkung zum Jahresbeginn 2022 wurde der Schritt der klassischen Lebensversicherung in Richtung Auslaufmodell weiter beschleunigt. Auf der anderen Seite begünstigt diese Entwicklung das Angebot von fondsgebundenen Produkten am Markt. Bereits vor der Absenkung wiesen solche Produkte, inklusive Mischformen mit Garantien, im Neugeschäft einen Anteil von 50 % auf. Aufgrund des weiterhin hohen Sicherheitsbedürfnisses der deutschen Sparer erscheinen insbesondere Fondspolicen mit Garantien eine passende Alternative. Die komplexere Produktgestaltung im Vergleich zu den rein klassischen oder investmentorientierten Tarifen bringt jedoch für den Kunden eine Hürde mit sich: die Vergleichbarkeit der Kapital- und Rentenleistungen. Dies ist eines der Ergebnisse unserer aktuellen Studie zu Überschussbeteiligungen und Garantien, in welcher wir erstmalig Fondspolicen mit Garantien untersucht haben. Aufbau von Fondspolicen mit Garantien erschwert Vergleichbarkeit Weil eine wesentliche Versicherungsleistung eines Rentenversicherungsproduktes darin besteht, das Langlebigkeitsrisiko abzusichern, bewerben die Lebensversicherer seit jeher ihre Produkte als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Neben dieser Absicherung stehen jedoch auch der Kapitalaufbau und das Erwirtschaften zusätzlicher Erträge im Vordergrund. In Hochzinszeiten konnten die Unternehmen diese Erträge über eine attraktive Überschussbeteiligung weitergeben, während heutzutage analog zum Aktiendepot die höhere Rendite der Investments am Kapitalmarkt das Verkaufsargument ist. Der Aufbau von Fondspolicen mit Garantien führt hier jedoch zu einer erschwerten Vergleichbarkeit, die aufgrund von unterschiedlichen Herangehensweisen unter den Versicherern zusätzlich verstärkt wird. In aller Regel vereinen solche Produkte über mehrere Anlagetöpfe Verzinsungselemente über die Einbindung des Sicherungsvermögens sowie Renditeelemente über ein Investmentvehikel (s. Abbildung unten). Da die Performance des Investments im Vorhinein unsicher ist, arbeiten die Lebensversicherer zwangsläufig mit unverbindlichen Hochrechnungsannahmen. Und bei der Hochrechnung dieser Anlagen liegt eben die Krux an der Sache: Die konkrete Hochrechnungsmethode der einzelnen Anlagetöpfe unterliegt keiner aufsichtlichen Vorgabe. Hierdurch kann es in den berechneten möglichen Ablaufleistungen zu Rentenbeginn zu großen Unterschieden kommen. Diese Hochrechnungsmethoden nutzen die Versicherer In unserer Studie haben 20 Versicherer für die angefragten Ablaufleistungen im Rahmen eines vordefinierten Musterkunden eine Hochrechnungsmethode hinterlegt (s. Abbildung unten). Und eine positive Nachricht vorweg: Bis auf zwei Ausnahmen verzichten die Anbieter mittlerweile auf die Nutzung der Nettomethode. Diese tendenziell intransparente Berechnungsmethode vernachlässigt bei der Performance der Investments die Fondskosten vollständig (Wertentwicklung nach Fondskosten). Dadurch wird implizit eine höhere Wertentwicklung als angegeben unterstellt, wodurch gerade teure Kapitalanlagen zu unrealistisch dargestellten Ablaufleistungen führen können. Stattdessen greift der Großteil der Gesellschaften auf die Bruttomethode zurück, in der diese Kosten von der angenommenen Wertentwicklung abgezogen werden (Wertentwicklung vor Fondskosten). Doch auch diese Methode führt nicht zwangsweise zu einem realitätsnahen Ergebnis. So werden in der Bruttomethode nach der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) und der GDV-Empfehlung das gesamte Kapital mit einer universellen Annahme zur Gesamtperformance hochgerechnet. In Anbetracht der rückläufigen laufenden Verzinsung der vergangenen Jahre erscheint auch dies mit Blick auf den „Topf“ des Sicherungsvermögens wenig zielführend. Der einzige Unterschied zwischen diesen beiden Methoden liegt derweil in der Betrachtung von Fondsrückvergütungen. Beide Herangehensweisen nutzten sieben der 20 Anbieter, so dass einzig elf Versicherer mit einer getrennten Hochrechnung agierten. In dieser erfolgt die Berechnung des Gesamtkapitals aus dem Deckungsstock mit den deklarierten Überschüssen und aus dem Investmentanteil mit der angenommen Wertentwicklung von den von uns in der Studie unterstellten 4 %. Vorsicht ist jedoch auch hier geboten: Abweichende Wertentwicklungsannahmen führen ebenfalls zu signifikanten Unterschieden, so dass mögliche Ablaufleistungen stets unter denselben Vorgaben verglichen werden sollten. Dasselbe gilt für die vorgegebene Höhe der Beitragsgarantie, die letztlich die Aufteilung der Kundengelder zwischen den Anlagetöpfen reguliert. Insgesamt lässt sich also feststellen, dass die in Aussicht gestellten Vertragsleistungen bei Fondspolicen nicht nur von der angenommenen Wertentwicklung abhängen, sondern auch von der Hochrechnungsmethodik und dem Garantieniveau des jeweiligen Tarifs. Niveau-Unterschiede bei der aufsichtlichen SCR-Gruppenquote zwischen den kleinsten und größten Versicherungsgruppen gemessen an den Prämieneinnahmen gemäß SCFR-Berichterstattung fallen weniger ins Auge. Die großen Gruppen positionieren sich überwiegend in einem Korridor zwischen 200 % und 300 %. In dieser Gruppe entwickeln sich die Werte zudem vergleichsweise konstant. Bei den kleinsten Gruppen ist hingegen eine deutlich größere Streuung des Kennzahlenniveaus festzustellen. Große Spannbreite der möglichen Kapitalleistungen zu Rentenbeginn Bei der Betrachtung der angegebenen möglichen Kapitalleistungen (s. nachfolgende Tabelle) sind die beschriebenen Effekte deutlich zu erkennen. So ist die niedrigste Angabe der möglichen Kapitalleistung zu Rentenbeginn von fast 58.000 € ungefähr halb so hoch wie der Maximalbetrag von knapp 115.000 €. Zwar können auch Unterschiede im Produktkern zu signifikanten Abweichungen führen, wie es beispielsweise beim höchsten Wert der Fall ist, dennoch ist dieser Spread nicht einzig auf die Qualität oder die Kosten der Produkte zurückzuführen. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der möglichen Rentenleistung zu Rentenbeginn. Hier spielen noch zusätzliche Effekte bei der Berechnung der Rente eine Rolle. Was bleibt, ist eine für den Kunden allein kaum zu stemmende Arbeit bei der Wahl der für ihn geeinigten Tarife. Hier kann die Expertise eines versierten Beraters Abhilfe schaffen. Oder aber auch eine Verbesserung der Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers beziehungsweise von Seiten der Lebensversicherer selbst. Schlussendlich bleibt aber: Die Versicherer haben weiterhin Verbesserungsbedarf in Sachen Transparenz. Autor: David Dyschelmann, Analyst Assekurata Rating-Agentur GmbH Der Beitrag Unterschiedliche Hochrechnungsmethoden erschweren Vergleichbarkeit von Fondspolicen erschien zuerst auf Assekurata. Der Beitrag Unterschiedliche Hochrechnungsmethoden erschweren Vergleichbarkeit von Fondspolicen erschien zuerst auf Assekurata Solutions.

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