Urheberrechtsreform

Beschluss der BAG Digitales und Medien zur Urheberrechtsreform. Stuttgart 16.2.2019 Es ist ein wichtiges Ziel der BAG Digitales und Medien, auch im Digitalen die Rechte von Kulturschaffenden, Nutzer*innen, nicht-kommerziellen Projekten und Startups zu schützen. Mit dem Trilog-Ergebnis zur EU-Urheberrechtsreform wird dieses Ziel aus unserer Sicht nicht erreicht.¹ Mit der EU-Urheberrechtsreform müssen Plattformen unabhängig von der Kenntnis über eine Urheberrechtsverletzung handeln, was in der Praxis zur Einführung von Uploadfiltern führen wird. Uploadfilter schränken jedoch die Pressefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch die Möglichkeit, ungehindert eigene Inhalte zu publizieren, ein. Sie grenzen auch legitime Inhalte aus und verengen damit das Angebot für eine vielfältige Meinungsbildung. Dies trifft Journalist*innen und Medienhäuser genauso wie Satiriker*innen, YouTuber*innen und Influencer*innen. Uploadfilter stellen kleine und nicht-kommerzielle Anbieter vor zusätzliche Hürden, verhindern Innovationen und werden den Einfluss marktbeherrschender Plattformen noch verstärken. Ihre Wirksamkeit bei absichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen ist gering, da die Uploadfilter technisch umgangen werden können. Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union aktiv für eine Filterregelung verhandelt. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausnahmen sind im Detail völlig unzureichend und werden weder Startups noch Nichtregierungsorganisationen noch Betreibern kleiner Plattformen nutzen. Mit ihrer Verhandlungsposition schwächt die Bundesregierung so Künstler*innen, Kreative und die europäische Digitalwirtschaft gleichermaßen. Dafür profitieren nun genau die großen Plattformen von der Reform, gegen deren Mitnahmegewinne man ursprünglich vorgehen wollte. Als Alternative zum aktuellen Entwurf schlagen wir vor, die finanzielle Situation von Kulturschaffenden in den Fokus zu rücken. Künstler*innen müssen fair am Erlös beteiligt werden.² Und selbstvermarktende Kulturschaffende oder kleine Firmen sollen im Markt eine faire Chance im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Konsumierenden haben. Verweise: ¹ Wir verweisen auf S. 160 des aktuellen Europawahlprogramms: „Wir halten Uploadfilter für den falschen Ansatz und eine fehlerhafte Technologie. An ihrer Stelle müssen neue Vergütungsmodelle eingeführt werden, die eine einfache und legale Onlinenutzung von geschützten Werken ermöglichen, wie zum Beispiel eine Pauschalabgabe für Onlineplattformen, die Inhalte kuratieren.“ Siehe: https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/B90GRUENE_Europawahlprogramm_2019.pdf ² Möglichkeiten dafür finden sich zum Beispiel im Papier „Für eine ausgewogene Reform des Urheberrechts“ der Berliner LAG Netzpolitik, siehe https://gruene.berlin/nachrichten/fuer-eine-ausgewogene-reform-des-urheberrechts

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Auswirkungen der Urheberrechtsreform

Am 13. September 2018 wurde im Europarat für die Erneuerung des Urheberrechts gestimmt. Dadurch entsteht erstmals EU-weit eine einheitliche und verbindliche Gesetzgebung zur Verwendung und Der Beitrag Auswirkungen der Urheberrechtsreform erschien zuerst

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