Urteil: Vermieter bekommen mehr Rechte für Eigenbedarfskündigung

Die Position von Vermietern bei Eigenbedarfskündigungen wird durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gestärkt. Der BGH entschied, dass Vermieter, die ihre vermieteten Wohnungen teilweise für berufliche Zwecke nutzen wollen, dies unter erleichterten Bedingungen geltend machen können. Hierfür müssen sie lediglich einen beachtenswerten Nachteil nachweisen, der bei Nichtbezug der Wohnung entstehen würde. Die Entscheidung unterstreicht eine flexiblere Handhabung der Eigenbedarfskündigung, besonders in Fällen einer Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe. Die gerichtliche Prüfung der Begründung des Vermieters wird voraussichtlich weniger streng ausfallen, solange eine solche Mischnutzung erfolgt. Dies soll Vermietern erleichtern, ihre beruflichen und privaten Lebensbereiche effektiver zu verbinden. Das Urteil könnte Auswirkungen auf das Mietrecht in Deutschland haben. Es signalisiert eine potenzielle Zunahme von Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter, die die Räumlichkeiten für berufliche Zwecke beanspruchen. Für Mieter bedeutet dies eine erhöhte Unsicherheit, insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen solche Kündigungen weitreichende Folgen haben können. Quelle: BGH, AZ: VIII ZR 286/22 © immonewsfeed Der Beitrag Urteil: Vermieter bekommen mehr Rechte für Eigenbedarfskündigung erschien zuerst auf Boes Gmbh.

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Eigenbedarfskündigung

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Leben als Vermieter: Was bedeutet es für mich privat, Vermieter zu werden? (Teil II/II)

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Urteil: Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen

Gilt die Panoramafreiheit auch für Drohnenaufnahmen? Ein neues Gerichtsurteil verneint das und gibt damit einer klagenden Verwertungsgesellschaft Recht. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über das Urteil und seine Folgen. Der Beitrag Urteil: Keine Panora

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