Verdi Streik: Flughafen Düsseldorf streicht 198 Flüge

Nach den Verdi Streiks vorletzter Woche geht es heute an den NRW Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf weiter. Alleine in Düsseldorf werden heute, Montag den 27.02. 198 Flüge (Starts und Landungen) gestrichen! Eigentlich sollte es 330 Flugbewegungen geben. Nur rund 21 Flüge werden auf andere Flughäfen umgeleitet, teilte ein Sprecher des Flughafens mit. Grund für die erneute Bestreikung von Flughäfen ist die laufende Tarifverhandlung für öffentlich Bedienstete, aber auch die laufenden Verhandlungen für Angestellte der Luftsicherheit. Am Flughafen Köln/Bonn begann der Streik bereits in der Nacht von Sonntag den 26. Februar auf heute, Montag den 27. Februar. Heute waren in Köln 136 Starts und Landungen geplant. Durch die Schichtdienste enden die Streiks in der Nacht vom 27. Februar auf den 28. Februar an beiden Flughäfen. Die bestreikten Airports rufen Reisende dazu auf, nicht an den Flughafen zu kommen, wenn feststeht, dass der Flug annulliert wurde. Keine Ausgleichsleistung bei diesem Streik Dieser Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Da das streikende Personal nicht der Fluglinie zuzurechnen ist, hat die Fluglinie, auch durch Ergreifen aller möglichen Maßnahmen keinerlei Einfluss auf diesen Streik. Für Sie als Passagier bedeutet dies, dass Sie keine Ausgleichsleistung nach EU-VO erhalten können. Pflicht zur Ticketkostenrückerstattung Allerdings muss Ihnen die Fluglinie eine Ersatzbeförderung anbieten, oder Ihnen die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Sollten Sie ein Bahnticket statt des gestrichenen Fluges angeboten bekommen, überlegen Sie, ob Sie mit einer Flugticket Rückerstattung nicht besser wegkommen. Man bekommt nämlich nicht beides, sondern entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkostenrückerstattung Wenn die Airline auf die Ticketkosten Rückerstattung nicht reagiert, hilft Ihnen FairPlane mit dem Service Ticketrefund dafür. Am Rückflug vom Streik betroffen Sollten Sie im Ausland gestrandet sein, weil Ihr Rückflug wegen des Streiks annulliert wurde, haben Sie diese Rechte: Die Fluglinie muss Betreuungsleistung erbringen Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug Verpflegung: Speisen, Getränke Ersetzen der Kosten für Telefonate, E-Mail, Fax Sollte Ihnen die Fluglinie keine Gutscheine dafür aushändigen, sammeln Sie alle Rechnungen für Ihre Ausgaben und reichen diese Kosten dann bei der Fluglinie ein. Der Beitrag Verdi Streik: Flughafen Düsseldorf streicht 198 Flüge erschien zuerst auf FairPlane.

zum Artikel gehen

Flughafen-Streik: Diese Rechte und Ansprüche haben Flugreisende

Das Wichtigste zum Thema Streik am Flughafen Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen Streiks am Flughafen gehören zu den größten Ärgernissen für Flugpassagier:innen, die oft stundenl

zum Artikel gehen

Erneut Verdi Aufruf zu Streik am 17.03. Flugausfälle!

Welche Flughäfen sind betroffen? Die Airports Köln, Düsseldorf, Stuttgart und Karlsruhe werden bestreikt. Flugreisende werden dazu aufgerufen sich vorab über den Status Ihres Fluges online bei der Fluglinie zu informieren. Am Flughafen Düsseldorf und Stut

zum Artikel gehen

Erneut Verdi Warnstreik-Flugausfälle!

An den Flughäfen Hamburg, Hannover, Berlin (BER)und Bremen hat heute Nacht ein ganztägiger Warnstreik begonnen. Grund für den Streik ist nach wie vor die Tarifverhandlung für Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Passagiere werden dazu aufgerufen den Sta

zum Artikel gehen

Lufthansa-Streik: Airline verweigert Zahlungen für ausgefallene Flüge und zwingt Flightright zu einer Klagewelle

Die Lufthansa sorgt auch in diesem Spätsommer weiter für negative Schlagzeilen. Als wären die vielen Flugverspätungen und -stornierungen, die öffentlichen Entschuldigungen von Lufthansa-Chef Spohr und betriebsinterne Streiks nicht genug: Jetzt verweigert

zum Artikel gehen

„Letzte Generation“ mit Blockade an Flughäfen: Diese Rechte haben Flugreisende jetzt

Bei den Protesten der Klimaaktivist:innen der „Letzten Generation“ an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf handelt es sich mit Sicherheit um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Fluggesellschaften nicht selbst für mögliche Flugausfälle verantwortlich s

zum Artikel gehen