Das Gericht hat entschieden das einige Regelungen des Verfassungschutzgesetzes rechtswidrig sind und damit die Befugnisse des Inlands-Geheimdienstes eingeschränkt werden müssen. Das betrifft die Vorratsdaten, das Orten von Handys und die Observation von Personen. Die von der CSU in 2016 ausgeweiteten Befugnisse dürfen nun nur noch bis Juli 2023 in reduzierter Form erhalten bleiben, dann muss eine Neuregelung verabschiedet werden. Dabei wurde kritisiert, dass die Bedingungen, unter denen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, als zu vage beschreiben wurden. Es ist kein Grundsatzurteil mit Strahlkraft für andere Geheimdienste, was sich die klagende „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ mit Mitgliedern des VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten) erhofft hatte. Amnesty hat im kürzlich erschienenen Report für Deutschland besonders Polizeigesetze und die Arbeit sowie die Befugnisse der Geheimdienste kritisiert. Wir fordern dazu: Die Bundesregierung lässt untersuchen, in welchem Ausmaß das Menschenrecht auf Privatsphäre durch Überwachung gefährdet ist, und stellt auf Basis der unabhängigen Erkenntnisse eine „Überwachungs-gesamtrechnung“ auf. Darauf aufbauend etabliert sie erstens eine unabhängige, effektive Kontrolle der Nachrichtendienste. Zweitens richtet sie das Nachrichtendiensterecht an den Menschenrechten aus und reformiert hierfür insbesondere das BND-Gesetz, das G10-Gesetz und das Verfassungsschutzgesetz. Bis beides umgesetzt ist, erlässt sie ein Moratorium für weitere Überwachungsbefugnisse. Quelle Artikel: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html Zum Report: https://www.amnesty.org/en/location/europe-and-central-asia/germany/report-germany/ Forderungen aus menschenrechtspolitischen Empfehlungen zur Bundestagswahl 2021: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2021-07/Amnesty-Forderungspapier-Bundestagswahl2021-Juli2021.pdf
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