Verhinderungspflege: Die Auszeit für pflegende Angehörige

Haben Sie es schon gewusst? Deutschlands größer Pflegedienst ist nicht etwa eine professionelle Firma oder ein Betreiber von Pflegeheimen. Nein: Es sind die pflegenden Angehörigen, die sich um ihre Verwandten kümmern! Damit diese Menschen auch mal eine Aussage erhalten, gibt es die Möglichkeit eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Wichtig und möglich: Die Auszeit für pflegende Angehörige Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2019 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. 3,3 Millionen von ihnen werden jedoch nicht in einem Heim gepflegt, sondern zu Hause unter anderem von 2,1 Millionen Menschen, die ihre Verwandten vollständig allein betreuen. Fast eine weitere Million Menschen arbeiten mit einem Pflegedienst gemeinsam. Erstaunliche Zahlen. Doch hinter jeder steckt meist ein enormer Kraftakt. Denn einen Angehörigen zu pflegen, ist nicht selten eine stark belastende Arbeit, die nicht nur das eigene Leben, sondern oft auch die Gesundheit einschränkt. So mancher ist kurz davor, die Pflege aufzugeben, wird in Krankenkassenberichten immer wieder betont. Umso wichtiger ist es, dass auch pflegende Angehörige mal eine Pause einlegen können. Wie? Das erklären wir hier! Geld, Aufwand und Folgen: Das bedeutet die Pflege von Angehörigen Pflegende Angehörige leisten einen Knochenjob. Zwei Drittel von ihnen sind Frauen, viele erbringen mindestens zwei Stunden Pflegeleistung pro Tag. Und das auf Kosten der eigenen Gesundheit. Viele Pflegende berichten über einen schlechten Gesundheitszustand von körperlichen Einschränkungen bis hin zu psychischen Belastungen. Der Pflegereport der BARMER von 2017 nennt Depressionen und Belastungsstörungen als häufige psychische Erkrankungen. Rückenschmerzen sind beispielsweise eine häufige physische Folge. Für ihre Betreuung erhalten diese Menschen Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. Dieser bedeutet, dass der Betroffene bereit bei leichten Haushaltstätigkeiten eingeschränkt ist. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad: Von 316 bis 1.800 Euro pro Monat sind möglich. Angehörige müssen diese Einnahmen nicht versteuern, Bekannte häufig jedoch schon. Verhinderungspflege: So wird eine Auszeit von der Belastung möglich Urlaub, eine Pause oder gar eine längere Auszeit gönnen sich die wenigsten pflegenden Angehörigen. Dabei ist Erholung gerade für sie besonders wichtig. Möglich wird eine Auszeit durch die sogenannte Verhinderungspflege. Sie ist für die zeitlich begrenzte Entlastung von Pflegepersonen gedacht. Dieses Instrument wird oft auch Ersatzpflege genannt. Sowohl Bekannte, ehrenamtliche Helfer oder gar Profis können im Rahmen der Verhinderungspflege also für eine festgesetzte Dauer einspringen. Dadurch kann der pflegende Angehörige in Urlaub fahren, selbst eine Kur wahrnehmen oder gar eine Fortbildung absolvieren kann. Auch eine einfache Auszeit ist ein Grund für die Verhinderungspflege. Denn Erholung von der starken Belastung braucht nicht immer einen Reisegrund. Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5, wenn sie bereits seit 6 Monaten zu Hause gepflegt werden und mindestens ein Verwandter, Freund oder Bekannter daran beteiligt ist. Verhinderungspflege ist nicht möglich, wenn ausschließlich ein Pflegedienst für die Betreuung verantwortlich ist. Sie ist also exakt auf die pflegenden Angehörigen abgestimmt.

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Verhinderungspflege

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