Verluste waren bis einschließlich 1998 unbegrenzt verrechenbar.
Gewinne besteuern, die Verrechnung von Verlusten jedoch verweigern.
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zum Artikel gehenKryptowährungen erfreuen sich stetiger Beliebtheit.
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zum Artikel gehenMit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde für Verluste aus Termingeschäften eine Verrechnungsbeschränkung eingeführt.
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