Grundsätzlich sind Steuerfestsetzungen, Aufhebungen oder Änderungen nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist.
Studie: Gut jedes zweite Industrieunternehmen drückt trotz Konjunkturkrise bei der Digitalisierung aufs Tempo.
zum Artikel gehenDie unentgeltliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.
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